Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11529-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung einiger Straßen im Bezirk 323
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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zur Kenntnis
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26.11.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 03.09.2019 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):
Seit über 10 Jahren wurde im Bezirksrat 323 immer wieder auf den prekären Zustand einiger Straßen, insbesondere im Quartier Wenden-Süd hingewiesen. Bereits 2012 wurde einstimmig die Sanierung von drei dieser Straßen (Im Steinkampe, Brentanostraße und Grothstraße) anliegerbeitragsfrei beantragt. Die Kosten hierfür hatte die Verwaltung am 05.02.2013 mit damals 38.000, 29.000 und 24.000 € ermittelt. Am 19.05.2015 wurde in der Bezirksratssitzung die Verwaltung an diese Beschlüsse erinnert und gebeten, diese abzuarbeiten.
Nachdem wiederum nichts geschehen war, der Zustand weiterer Straßen (z. B. Rosenkamp) sich aber massiv verschlechtert hatte, erfolgte am 14.03.2017 ein Beschluss des Stadtbezirksrats, eine Bestandsaufnahme und ein Sanierungskozept mit zeitlicher und finanzieller Perspektive zu erarbeiten. Dies lehnte die Verwaltung am 04.09.2017 ab.
Dies vorangestellt bittet der Stadtbezirksrat 323 die Verwaltung nochmals eindringlich um Vorlage eines Sanierungskonzepts für die Straßen im Bezirk 323 ohne Heranziehung der Anlieger für Straßenausbaubeiträge.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im November 2012 wurden dem Stadtbezirksrat Kosten für eine straßenausbaubeitragsfreie Erneuerung der Verschleißschicht in der Brentanostraße, Grothstraße und der Straße Im Steinkampe mitgeteilt. Hierbei handelte es sich um grobe Schätzungen ohne vorherige Untersuchungen zum Aufbau und der Beschaffenheit der Straßenbefestigung. Durchgeführte Untersuchungen aus 2013 zeigten jedoch, dass aufgrund des geringen vorhandenen Asphaltaufbaus von nur wenigen Zentimetern eine Sanierung der Verschleißschicht technisch nicht umsetzbar ist. Hierzu hat sich die Verwaltung bereits mit ihren Stellungnahmen aus den Jahren 2014 und 2015 (vgl. DS 10088/14, 10367/14 und
15-00464), auch in Hinblick auf die Straßenausbaubeitragspflicht, eindeutig positioniert.
Perspektivisch ist in dem Gebiet jedoch eine Regenwasserentwässerung in Planung (vgl.
DS 19-11527-01). Mit der Vorplanung des Baugebietes WE 62 Wenden West wird sich eventuell die Möglichkeit ergeben, Straßen im südlichen Bereich von Wenden (südlich der Geibelstraße und westlich der Eichendorffstraße) an die Regenwasservorflut des neuen Baugebietes anzuschließen. Derzeit werden für diese Planung Grundlagen ermittelt.
Die SEIBS plant, in 2020 ein endgültiges Konzept vorzustellen, welches unter Berücksichtigung des Neubaugebietes Wenden West aufgestellt wird.
Erste Baumaßnahmen sind für 2021 voraussichtlich in der Straße Rosenkamp vorgesehen. Die Kapazitäten im Entwässerungsnetz sind voraussichtlich noch ausreichend, um diese Straße mit anzuschließen.
Bei einer Ableitung des Niederschlagswassers über das Baugebiet WE 62 Wenden West wäre keine Erweiterung der Kanalisation in der Hauptstraße erforderlich.
