Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12197
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita Neue Knochenhauerstr. 5, Umbau für zwei weitere Krippengruppen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Die Liegenschaft Neue Knochenhauerstraße 5, in unmittelbarer Nachbarschaft des städti-schen Familienzentrums Neue Knochenhauerstraße 10, wurde aufgrund zwingender Mehr-bedarfe für die Kindertagesbetreuung im U3-Bereich für zwei Gruppen hergerichtet. Da es in dem Gebäude weiteren Leerstand gibt, sollen dort zwei weitere Krippengruppen untergebracht werden.
Das Gebäude wurde von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) für die Nutzung als Kindertagesstätte angemietet. Die Realisierung von zwei weiteren, also insgesamt 4 Betreuungsgruppen für 0- bis 3-jährige Kinder ist nach eingehender Prüfung unter entsprechender Einbeziehung weiterer Bereiche möglich.
Die noch zur Verfügung stehende Nutzfläche im Erdgeschoss beträgt rd. 700 m², die bei der Einrichtung von zwei Krippengruppen voll ausgenutzt wird. Die weiteren notwendigen Räume wie Personalraum, Personal-WC, Büro und Büro für KiFaZ können in den freien Räumen im Obergeschoss untergebracht werden.
Für den Betrieb der Krippengruppen ist eine Betriebserlaubnis des Landes erforderlich, die nach mündlicher Erörterung durch die Aufsichtsbehörde in Aussicht gestellt worden ist.
3. Angaben zum Raumprogramm
Für die Erweiterung der Kindertagesstätte Neue Knochenhauerstraße um zwei Krippengrup-pen wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:
bereits vorhanden:
1 Gruppenraum 70,5 m²
1 Gruppenraum 62,8 m²
1 Schlafraum 17 m²
1 Schlafraum 17,5 m²
2 Sanitärräume je 13,9 m²
2 Garderobenbereiche /Flur 76,8 m²
1 Abstellraum 17,5 m²
1 Büro 17,1 m²
1 Multifunktionsraum/Familienzentrum 51,7 m²
1 Küche 17 m²
1 Vorratsraum 17m²
1 Hauswirtschaftsraum 17m²
1 Kinderwagenabstellraum 17 m²
1 Personalraum 34,6 m²
1 Lager 17,2 m²
1 Stuhllager 17 m²
1 Putzmittelraum 3 m²
1 Herren-WC 9,7 m²
1 Damen-WC 8 m²
Technikräume insg. 21,5 m²
neu dazu:
1 Gruppenraum 53,6 m²
1 Gruppenraum 51,4 m²
1 Schlafraum 17,7 m²
1 Schlafraum 17,7 m²
2 Sanitärräume je 11 m²
sowie im OG:
1 Teeküche 6,2 m²
1 Dusche 3,8 m²
1 WC-H 3 m²
1 WC-D 3 m²
1 Pumi 3,1 m²
1 Büro 16,7 m²
1 Personal 25,5 m²
1 Büro KiFaZ 23,2 m²
Die Abweichungen der Raumgrößen zum allgemeinen Raumkonzept für den Neubau und die Sanierung von Kindertagesstätten ergeben sich durch die räumlichen Vorgaben im Bestand.
4. Erläuterungen zur Planung
Es werden zwei weitere Krippengruppen mit je 15 Kindern in dem Gebäude untergebracht.
Das Bestandsgebäude ist dann für die Nutzung von vier Krippengruppen umgebaut. Die gro-ßen und kleinen Gruppenräume liegen nach Nordosten mit direkten Zugängen zur Außen-spielfläche, die an das benachbarte Grundstück der Kita Neue Knochenhauerstraße 10 grenzt. Die Außenspielflächen werden mit einem direkten Zugang verbunden.
5. Techniken für regenerative Energien
Das Gebäude wird mit Fernwärme beheizt.
Die vorhandene Technik des Bestandsgebäudes wird weiterhin genutzt und nur in kleinen Teilen umgebaut und ergänzt. Umrüstungs- und Ersatzmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Die genutzten Flächen im Erdgeschoss des Gebäudes sind ebenerdig und für Behinderte gut zugänglich.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 08.10.2019 auf 340.000 €.
Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Es ist geplant, Ende Januar 2020 mit dem Umbau zu beginnen und die hergerichteten Räume im Juni 2020 an den Nutzer zu übergeben.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Bei der Schaffung der ersten beiden Krippengruppen können aufgrund günstiger Aus-schreibungsergebnisse voraussichtlich 190.000 € eingespart werden.
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung auf dem Projekt „Knochenhauerstr. 5/Einr. Kippengruppen“ (4E.210246) für das Jahr 2019 in Höhe von 150.000 € zugestimmt.
Für die Einrichtung der 15 zusätzlichen Krippenplätze hat die Verwaltung beim Land bereits vorsorglich Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) beantragt. Je nach Höhe der Ausgaben zur Schaffung der Plätze sind Einnahmen von bis zu 180.000 Euro
(15 x 12.000 Euro) zu erwarten. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor.
Für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze beabsichtigt das Land, ebenso Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT), befindet sich derzeit im Abstimmungsverfahren mit den Verbänden. Der aktuelle Richtlinienentwurf sieht eine maximale Förderung von 7.200 Euro je neu geschaffenem Kindergartenplatz vor. Bei entsprechenden Ausgaben zur Umsetzung dieser Maßnahme ist auch hier eine Förderung von bis zu 180.000 Euro (25 x 7.200 Euro) möglich. Nach Inkrafttreten der Richtlinie wird die Verwaltung die Fördermittel umgehend beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,3 kB
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2
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113,1 kB
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4
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674,1 kB
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