Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11930

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 29.11.2018 (Beschlussvorlage 18-09059) zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 02.10.2019 auf 3.427.900 € festgestellt.“

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit
§ 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Im Süden des Stadtteils Stöckheim wird ein neues Wohnbaugebiet für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 300 Wohneinheiten geschaffen. Die Vermarktung der Baugrundstücke ist weitestgehend abgeschlossen.

 

Unter Inanspruchnahme der im Bebauungsplan „Stöckheim-Süd“ festgesetzten Vorbehaltsfläche für eine Kindertagesstätte wird auf dem Grundstück ein Neubau errichtet.

Aus dem Neubaugebiet ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen. Zur Sicherstellung des wohnortnahen Bedarfes für zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen sowie der Erfüllung des Rechtsanspruches ist die Errichtung einer Vier-Gruppen-Kita

erforderlich.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm wurde am 11.12.2018 im VA beschlossen.

 

Insgesamt verfügt die Kindertagesstätte über die im Standardraumprogramm vorgesehenen Räume.

 

4. Erläuterung zur Planung

 

In dem Neubau werden zwei Krippengruppen mit je 15 Kindern und zwei Kindergartengruppen mit je 25 Kindern untergebracht.

 

Die Gruppenräume mit den Sanitärbereichen, Garderoben und der Multifunktionsraum sind nach Südosten zum Außenspielbereich orientiert. Der Mehrzweckraum liegt an der westlichen Seite. Die Verwaltungs-, Personal- und Funktionsräume liegen an der Nordseite des Gebäudes.

 

Der eingeschossige, nicht unterkellerte Neubau wird in Massivbauweise mit einem ge-dämmten Flachdach mit extensiver Begrünung ausgeführt. Die Aussteifung erfolgt über die Dachfläche und die Mauerwerkswände; die Gründung basiert auf einer massiven Stahlbetonsohle.

 

Die Außenspielfläche wird naturnah gestaltet und mit Rasen, Bäumen, Sträuchern be-pflanzt. Spielgeräte und Möglichkeiten des Spiels mit Wasser und Sand sind im Außenbe-reich vorgesehen.

 

Stellplätze für PKW und Fahrräder werden straßenseitig auf dem Grundstück untergebracht.

 

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Dämmung und Haustechnik werden entsprechend der EnEV und dem EEWärmeG aus-gelegt. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme. Eine Photovoltaikanlage wird auf dem Flachdach über dem Mehrzweckraum aufgestellt und dient der Versorgung der Kinderta-gesstätte. Für einen Großteil des Daches ist ein extensiv begrüntes Flachdach vorgesehen.

 

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Das Gebäude ist ebenerdig und für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich. Ein barrierefreies WC ist vorgesehen. Eine Kindergartengruppe wird als ´Integrative Gruppe´ eingerichtet. Die Außenanlagen in diesem Bereich werden behindertengerecht geplant.

 

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 02.10.2019  3.427.900 €.

 

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

8. Bauzeit

 

Die Maßnahme soll in der Zeit von April 2020 bis Dezember 2021 durchgeführt werden.

 

 

9. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2019 sind bei dem Projekt „Kita Stöckheim-Süd/Neubau (4E.210252) kas-senwirksame Haushaltsmittel in Höhe von zwei Mio. € veranschlagt.

 

 

Im Investitionsprogramm 2019 - 2022 sind folgende Finanzierungsraten eingeplant:

 

Gesamtkosten
in T€

2019

in T€

2020

in T€

2021
in T€

2022
in T€

2023
in T€

Restbedarf

in T€

3.500

2.000

1.500

 

 

 

 

 

Der bisherige Haushaltsansatz 2019 wurde ausnahmsweise bereits in Höhe von 370.000 € zur Deckung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen herangezogen.

 

Aufgrund der erforderlichen Nachveranschlagung der Deckungsmittel sind im Haushaltsentwurf 2020/IP 2019 - 2023 folgende Finanzraten vorgesehen:

 

Gesamtkosten
in T€

bis 2019
in T€

2020
in T€

2021
in T€

2022
in T€

2023
in T€

Restbedarf 
in T€

3.500

1.630

800

570

500

 

 

 

Zur Haushaltslesung 2020 werden die Haushaltsmittel auf das notwendige Maß von 3.427.900 € reduziert.

 

Das Vorhaben ist Teil eines Städtebaulichen Vertrages. Daher sind Einzahlungen in Höhe von 2.625.000 € für 2022 als Zahlung durch den Investor eingeplant worden.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise