Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wendenring-Nord“, HA 143, beschlossen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Nieder­sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungs­plan / Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirks­räte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf ei­nen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Planungsziel und Planungsanlass

 

Seit dem Jahr 2018 wird in Braunschweig erörtert, an welchem Standort die 6. Integrierte Gesamtschule (IGS) realisiert werden kann. Aufgrund hoher Anmeldezahlen sowie mangelnder Kapazitäten, bleibt vielen Schülerinnen und Schülern der Unterricht an einer IGS verwehrt.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat beschlossen, den Standort „Tunicagelände“ für den Bau einer neuen IGS zu nutzen. Entscheidungsgrundlage hierfür sind die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie (s. Beschlussvorlage 19-11798). Der Gutachter der Studie kam zu dem Ergebnis, dass in der Gesamtbewertung die Sachargumente eindeutig für die Standort­alternative „Tunicagelände“ sprechen.

 

Eine entscheidende Voraussetzung ist die ausreichende Größe des Grundstücks. Hinzu kommt, dass sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Braunschweig befindet, was eine wesentliche Realisierungsvoraussetzung darstellt.

Neben dem Schulsport dient die bestehende Tunicahalle vorwiegend als Heimat der Sport­arten Basketball sowie Volleyball, ist jedoch baulich abgängig. Das Projekt sieht vor, das aktuelle Bestandsgebäude (Tunicahalle) im Zuge der Neubebauung abzureißen und für die heutigen Nutzungen Ersatz an anderer Stelle zu schaffen.

 

Das Gelände besitzt kaum städtebauliche Einschränkungen und ist aufgrund seiner Größe für viele unterschiedliche Bebauungskonzepte geeignet. Durch die öffentliche Nord-Süd-Wegeverbindung besteht eine Anbindung zum Ringgleis im Norden bzw. zur Innenstadt im Süden. Zudem besteht ab dem Jahr 2027 die Chance, das Tankstellengrundstück am Wendenring mit einzubeziehen und so das Grundstück zum Wendenring hin zu erweitern und dort eine Adresse auszubilden.

 

Laut Schätzungen des Gutachters kann der Schulbetrieb nach ca. 5 - 6 Jahren aufgenommen werden.

 

Gegenwärtig gilt auf dem Grundstück der Bebauungsplan HA 65, der eine öffentliche Frei­fläche mit der Zweckbestimmung „Sport- und Erholungsfläche“ festsetzt. Zur Umsetzung der 6. IGS ist somit eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Vorgesehen ist die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf. Im Zuge der Planung soll das Planungsrecht im Bereich der neuen Feuerwehr-Leitstelle angepasst werden. Eine Änderung des Flächen­nutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wendenring-Nord“, HA 143.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise