Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-11824
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse zu den Organisationskosten sowie zu den Raumkosten der Jugendgruppen und -verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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12.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:
BDKJ | 19.320 € | (inklusive 3.020 € Miete Geschäftsräume) |
DGB Jugend | 18.040 € | (inklusive 1.740 € Miete Geschäftsräume) |
Ev. Stadtjugenddienst | 56.120 € | (inklusive 7.320 € Miete Geschäftsräume) |
Naturfreundejugend | 33.100 € | (inklusive 600 € Miete Geschäftsräume) |
SJD Falken | 47.640 € | (inklusive 15.140 € Miete Geschäftsräume) |
Das Jugendrotkreuz erhält keinen Organisationskostenzuschuss, da der Träger wie in 2018 die Zuschussvoraussetzungen nach Nr. 1.4 der o. g. Richtlinien nicht erfüllt. Ebenso erhält die Jugendfeuerwehr Braunschweig keinen Organisationskostenzuschuss, da sie weiterhin nach Nr. 1.2 der Richtlinien keine Geschäftsstelle unterhält.
Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung:
DGB Jugend (Wilhelmstr. 6) | 7.020 € |
Naturfreundejugend | 10.360 € |
Ökoscouts | 3.780 € |
SJD Falken (Böcklerstr.) | 4.410 € |
Der Zuschuss zu den Raumkosten der Jugendgruppenräume der Naturfreundejugend hat sich aufgrund neuer Räumlichkeiten erhöht. Die Raumkosten für den Jugendgruppenraum der SJD Falken werden ab 2019 nicht mehr separat im Rahmen des Raumkostenzuschusses bezuschusst, sondern auf Wunsch des Trägers mit den Organisationskosten zusammengeführt.
Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung 99.000 €.
Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt.
Im Haushaltsplan 2019 stehen Mittel in Höhe von 294.800 € zur Verfügung. Aus 2018 wurden Mittel auf das aktuelle Jahr übertragen werden, sodass die fehlenden 3.990 € hieraus bereitgestellt werden konnten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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