Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12229
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilhaushalt FB 51 2020/ Investitionsprogramm 2019-2023 FB 51 betreffend
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Dem Entwurf des Teilhaushalts FB 51 2020 und dem Investitionsprogramm 2019 –
2023 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der
Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen
gefassten Beschlüssen zugestimmt.
- Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2020 zur Verfügung gestellten
Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs
Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 2020
im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu
behandelnden Anträge übersandt:
- Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
- Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm 2018 – 2022 – Anträge der Fraktionen und
Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)
- Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.3)
- Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.4)
- Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
- Anfragen der Fraktionen (Anlage 1.5)
Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des
Teilhaushaltplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2020 beigefügt:
- Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
- Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
- Auszug aus dem Investitionsprogramm 2019 – 2023 (Anlage 2.3)
- Wesentliche Produkte des Jugendhilfeausschusses (Anlage 3)
- Haushaltsreste (Anlage 4)
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung
haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2020 abgebildet werden.
Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich 51
Haushaltsreste von 2.462.039 € gebildet worden. Bis Ende 2023 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 2.322.039 € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 51 für das Jahr 2020 ein Haushaltsresteabbau um 170.000 € berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wird aktuell von Erhöhung des Bestandes an Haushaltsresten um 150.000 € ausgegangen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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126,9 kB
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