Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Dem Entwurf des Teilhaushalts FB 51 2020 und dem Investitionsprogramm 2019 –

2023 FB 51 betreffend wird unter Berücksichtigung der zu den Anträgen der

Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte sowie den Verwaltungsvorschlägen

gefassten Beschlüssen zugestimmt.

 

  1. Die Bewirtschaftung der mit dem Teilhaushalt FB 51 2020 zur Verfügung gestellten

Finanzmittel hat auf Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Fachbereichs

Kinder, Jugend und Familie zu erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Beratung des Teilhaushaltsplanentwurfes Fachbereich Kinder, Jugend und Familie 2020

im Jugendhilfeausschuss wird eine Zusammenstellung der vom Jugendhilfeausschuss zu

behandelnden Anträge übersandt:

 

  • Ergebnishaushalt – Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte (Anlage 1.1)
  • Finanzhaushalt inkl. Investitionsprogramm 2018 – 2022 – Anträge der Fraktionen und

Stadtbezirksräte (Anlage 1.2)

  • Finanzunwirksame Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 1.3)
  • Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt (Anlage 1.4)
  • Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement (Anlage 1.4)
  • Anfragen der Fraktionen (Anlage 1.5)

 

Darüber hinaus sind zur weitergehenden Information folgende Unterlagen des

Teilhaushaltplanes FB 51 Haushaltsplanentwurf 2020 beigefügt:

 

  • Ergebnishaushalt (Anlage 2.1)
  • Finanzhaushalt (Anlage 2.2)
  • Auszug aus dem Investitionsprogramm 2019 – 2023 (Anlage 2.3)
  • Wesentliche Produkte des Jugendhilfeausschusses (Anlage 3)
  • Haushaltsreste (Anlage 4)

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung

haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2020 abgebildet werden.

 

Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich 51

Haushaltsreste von 2.462.039 € gebildet worden. Bis Ende 2023 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 2.322.039 € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 51 für das Jahr 2020 ein Haushaltsresteabbau um 170.000 € berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wird aktuell von Erhöhung des Bestandes an Haushaltsresten um 150.000 € ausgegangen.


 

 

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