Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12238
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Kindertagesstätten der freien Träger von Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen - Familiengruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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12.12.2019
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 entfällt die Förderung für Familiengruppen nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM). Ziffer 1.1 des Ratsbeschlusses über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen vom 19. Dezember 2006 (DS 10877/06) entfällt ab 1. August 2020.
- Bestehende Familiengruppen werden ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 als Kindergartengruppen (altersübergreifend) gefördert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadtverwaltung Braunschweig hat ein umfassender Haushaltsoptimierungs- und Verwaltungsmodernisierungsprozess begonnen. Ziel ist es, den Haushalt gemäß Ratsauftrag vom Dezember 2018 bzw. April 2019 bis spätestens 2026 nachhaltig ausgeglichen zu gestalten und die Stadtverwaltung noch effektiver und effizienter aufzustellen. Die Ergebnisse dieses systematisch angelegten Prozesses werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Weil sich im Haushaltsaufstellungsverfahren 2020 eine deutliche Verschlechterung gegenüber der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzeichnete, sind bereits Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung im Rahmen dieser Planung berücksichtigt worden. Die Ratsfraktionen sind über den Haushaltsentwurf 2020 am 20. September 2019 informiert worden. Die durch die Verwaltung bereits im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehenen Veränderungen zur Haushaltsentlastung in den Teilhaushalten wurden anschließend mitgeteilt.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Förderung von Familiengruppen einzustellen und diese Gruppen ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 als Kindergartengruppen (altersübergreifend) zu fördern:
Mit Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2006 (DS 10877/06) wurde das Angebot von Familiengruppen institutionalisiert und in die Förderung der Kindertagestätten einbezogen.
Bei Familiengruppen handelt es sich um ein spezielles altersübergreifendes Angebot in Braunschweig, in dem vom Grundsatz her sieben Krippen- und elf Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Im Vergleich zur Kindergartengruppe wird bisher eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft durch die Stadt gefördert. Hierdurch ist das Angebot grundsätzlich kostenintensiver als reine Krippen- oder Kindergartengruppen.
Bei der Einrichtung von Familiengruppen wurde davon ausgegangen, dass es sich um eine Kindergarten-Regelgruppe mit 25 Plätzen handelt. Räumliche Vorgaben mussten einer Kindergarten-Regelgruppe entsprechen. Die Platzzahl wurde aus planerischer Sicht bedarfsorientiert und entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zur Betreuung unterdreijähriger Kinder in Kindergartengruppen auf insgesamt 18 Plätze bei Betreuung von sieben Krippenkindern abgesenkt. Der Einsatz der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft geht über die Mindestanforderungen des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) hinaus.
Grundsätzlich besteht somit für alle bestehenden Familiengruppen die Möglichkeit der Umwandlung in eine Kindergartengruppe. Die Weiterführung als altersübergreifende Gruppe mit entsprechender Absenkung der Gruppenstärke bei Betreuung von unterdreijährigen Kindern ist möglich. Um in diesem Fall die Einsparung der zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkraft zu kompensieren, besteht für die Träger der Familiengruppen die Möglichkeit, über die Stadt Braunschweig eine Zuwendung entsprechend der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten und zur Gewinnung von Fachkräften (Richtlinie Qualität in Kitas)“ zu beantragen. Bis zum derzeitigen Projektende (31. Juli 2023) kann damit vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land Niedersachsen eine „Zusatzkraft Betreuung“ finanziert werden.
Soweit die räumlichen Voraussetzungen (Schlafraum, sanitäre Einrichtungen) dies zulassen, ist auch eine Umwandlung in eine Krippengruppe möglich. Dies ist im Einzelfall mit dem Träger der Einrichtung sowie dem Niedersächsischen Kultusministerium in Bezug auf die Betriebserlaubnis abzustimmen.
Die endgültige Festlegung der neuen Förderkategorie (Krippe oder Kindergarten) erfolgt über den Ratsbeschluss der Planungskonferenz 2020.
Folgende Kitas sind von der Umstellung betroffen:
- AWO Kita Stöckheim (Betriebsträger)
- Ev. Kindertagesstätte Dankeskirche
- Ev. Kindertagesstätte Schapen (Betriebsträger)
- Ev. Kindertagesstätte Schunterarche, Thune (Betriebsträger)
- Kita Kinder-Werk
- Kita Sterntaler
- Städtische Kindertagesstätte Gartenstadt
- Städtische Kindertagesstätte Leiferde
- Städtische Kindertagesstätte Pfälzerstraße
Finanzielle Auswirkungen
Durch die angepasste Förderung werden Einsparungen in Höhe von 280.000 Euro pro Jahr erzielt. Diese sind anteilig (5/12) bereits in der Haushaltsplanung 2020 berücksichtigt.
In den städtischen Einrichtungen wirken sich die Angebotsanpassungen wie nachfolgend dargestellt auf den Stellenplan 2021 aus:
- Städtische Kindertagesstätte Gartenstadt - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S4)
- Städtische Kindertagesstätte Leiferde - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S3)
- Städtische Kindertagesstätte Pfälzerstraße - 30,0 Std. Zweitkraft (Egr. S3)
