Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-12294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entwicklung der Parkgebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird künftig an die Entwicklung der Ticketpreise im ÖPNV gekoppelt. Dabei soll der Grundsatz gelten, dass das Parken in der Parkgebührenzone I mit einer Dauer von 90 Minuten mindestens dem Preis eines Einzelfahrtscheins im Stadttarif für den ÖPNV mit einer Geltungsdauer von ebenfalls 90 Minuten entspricht. Künftige Preissteigerungen bei diesen Fahrscheinen führen automatisch auch zu einer entsprechenden Erhöhung der Parkgebühren. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Grundsatz der Koppelung der Parkgebühren an die Ticketpreise im ÖPNV in einer überarbeiteten Fassung der Parkgebührenordnung zu berücksichtigen und diese dem Rat möglichst noch im ersten Halbjahr 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind auch die Gebühren für die anderen Parkzeiten und ggf. für die Parkgebührenzone II zu berücksichtigen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Verkehrsmittels zum Besuch der Braunschweiger Innenstadt. Wer sich dazu entscheidet, mit dem umweltfreundlichen ÖPNV in die Innenstadt zu fahren sollte keinesfalls schlechter gestellt sein, als jemand, der den eigenen Pkw nutzt und dabei auch noch knappen öffentlichen Verkehrsraum belegt.

Im Moment liegen die Preise für die entsprechende Parkgebühr mit 2,70 € zwar leicht über dem Preis für den Einzelfahrschein im ÖPNV mit aktuell 2,60 €. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Ticketpreise für den ÖPNV deutlich schneller steigen als der Verbraucherpreisindex, der bei der Entwicklung der Parkgebührenhöhe im Moment zugrunde gelegt wird.

Eine Senkung der Parkgebühren von 2,70 € auf den aktuellen Preis eines ÖPNV-Einzelfahrtscheins von 2,60 € ist mit diesem Antrag ausdrücklich nicht intendiert. Vielmehr soll der hier vorgeschlagene Grundsatz erst dann gelten, wenn in einer der nächsten Tarifsteigerungen für den ÖPNV der Preis für einen Einzelfahrtschein über der Parkgebühr von 2,70 € liegen würde.
 

 

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