Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-12298

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Von Seiten der Verwaltung wurde versichert, dass man sich um Überleben und Wohlergehen der Waggumer Rotbuche keine Sorgen machen müsse, auch wenn sie (noch) nicht in eine Liste Braunschweiger Natürdenkmäler aufgenommen worden sei, sei ihr Bestand gesichert. Dafür habe die Verwaltung mit "Nebenbestimmungen" in der "Baugenehmigung" den Bauherren "öffentlich-rechtlich verpflichtet". Daran anknüpfend unsere Frage:

 

1.) Welche Nebenbestimmungen hat die Verwaltung in der Genehmigung verankert, die den Bestand des Baumes sichern? - Wir bitten um Übermittlung des Wortlautes.

 

 

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