Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 19-11459-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26.09.2019 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Das Brückengeländer stadteinwärts links ändern wie alle anderen Geländer dieser Brücke! (Senkrechte Stäbe).“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung verweist auf die Drucksache 19-11459-01. Wie erläutert ist nach gültiger Vorschrift, der Richtzeichnung für Ingenieurbauwerke RIZ-ING Gel 3 (Stand Dez. 2011), gearbeitet worden. Änderungen am bestehenden Geländer sind somit nicht erforderlich.

 

Sollte der Bezirksrat an der Umrüstung des Geländers festhalten wollen, so müsste diese aus bezirklichen Mitteln beglichen werden. Die Kosten der Maßnahme würden sich auf ca. 12.000 belaufen.
 

 

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