Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-11955
Grunddaten
- Betreff:
-
Weststadt Fördergebiet "Soziale Stadt - Donauviertel" - Umgestaltung der Freiflächen des Kulturpunktes West und Kinder- und Teeny-Klubs im Rahmen des "Campus Donauviertel" über die Förderrichtlinie "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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04.12.2019
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Der Umgestaltung der Freiflächen des Kulturpunktes West als dritter Bestandteil des Projektes „Campus Donauviertel“ über die Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“, Fördermittelbeantragung zum nächstmöglichen Zeitpunkt 2. Januar 2020, wird vorbehaltlich der Förderung durch das Land Niedersachsen zugestimmt.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 Euro werden vorbehaltlich der Förderung durch das Land Niedersachsen im Teilhaushalt 61 im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 budgetneutral zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG, wonach der Rat über die Aufstellung des Haushaltsplans entscheidet.
Vorbemerkung
Mit Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 20, S. 577 - 616 vom 24. Mai 2017 ist die Förderrichtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ bekanntgemacht worden. Gemäß dieser Richtlinie sind eine Förderung baulicher Sanierungen und der Ausbau sowie der Neubau von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen möglich. Die Förderquote beträgt maximal 90 %; davon trägt der Bund 75 % und das Land 15 %; der städtische Eigenanteil liegt bei 10 %.
Entsprechend des Maßnahmeplans und der Bewilligung zum Neubau des Kinder- und Teeny-Klubs „Weiße Rose“ und der Sanierung des Kulturpunktes West ist der „Campus Donauviertel“ ein besonders gut auf die Vorgaben der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ passendes Projekt.
Im Rahmen des „Investitionspaktes Soziale Integration“ erhielt die Stadt Braunschweig inzwischen Zusagen über die Förderung des Neubaus des Kinder- und Teeny-Klubs „Weiße Rose“ (KTK) inkl. des Außengeländes und einer Integrationsmanagerin/eines Integrationsmanagers sowie der Sanierung des Bestandsgebäudes Ludwig-Winter-Straße 4 (Kulturpunkt West, im Folgenden „KPW“) inkl. der Fortführung des Integrationsmanagements. Für den KTK liegt die Fördermittelhöhe bei 2,187 Mio. Euro. Der Rat hatte mit der Vorlage 17-05031, der Mitteilung 17-05031-01 sowie der Ergänzungsvorlage 17-05031-02 der Maßnahme „Campus Donauviertel – Neubau“ zugestimmt. Auch dem Antrag über die Sanierung des KPW wurde in voller Höhe entsprochen und der Aufnahmeerlass über eine Fördersumme in Höhe von 2,268 Mio. Euro überreicht. Der Rat hatte mit der Vorlage 18-05536 und der Mitteilung 18-05536-01 der Maßnahme „Campus Donauviertel – Sanierung“ zugestimmt.
Als dritter Bestandteil soll nunmehr auch die zwischen den beiden Gebäuden liegende Freifläche als gemeinsam genutzte Außenfläche entwickelt und Fördermittel über den Investitionspakt beantragt werden.
Gemäß der Richtlinie ist eine Beschlussfassung der Kommune zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme Voraussetzung zur Förderung.
Projektbeschreibung
Inhalt des Förderantrages „Campus Donauviertel – Außengelände“ ist die Umgestaltung des Außengeländes des Kulturpunktes West, Ludwig-Winter-Straße 4 (Flurstücke 20/116 und 20/97, Flur 5, Gemarkung Wilhelmitor, s. Anlage 1 Lageplan). Bisher wird dieses Grundstück von beiden Einrichtungen gemeinsam genutzt. Damit die Kinder des KTK einen abgeschirmten Bereich nutzen können, ist das Grundstück durch einen Zaun geteilt.
Die beiden Institutionen planen zukünftig noch intensiver zusammenzuarbeiten, ihre Angebote enger abzustimmen und somit weitere gemeinsame Angebote zu etablieren. Mit dem Umzug des KTK in den Neubau mit dahinterliegendem eigenen Außengelände (s. Anlage 2 Karte), wird auf dem derzeit gemeinsam genutzten Grundstück eine Teilfläche frei, die vollumfänglich neu gestaltet werden soll.
Insgesamt steht dem „Campus Donauviertel“ dann eine Fläche von 3.956 m² zur Verfügung.
Das Integrationsmanagement, das im Zuge des ersten Antrages tätig ist, leitet bereits Projektbesprechungen, initiiert Veranstaltungen und begleitet die beiden Einrichtungen bei der Koordination der von den Bürgerinnen und Bürgern nachgefragten und dringend benötigten Erweiterung der Angebote. Dafür wird auch ein gemeinsam nutzbares Außengelände als verbindendes Element zwischen den beiden Gebäuden benötigt, um hiermit insbesondere auch dem Campus-Charakter des Gesamtprojektes gerecht zu werden.
Entsprechend der Vorplanungen wurden Kosten (Bau- und Planungskosten) in Höhe von ca. 500.000 Euro für die Umgestaltung dieses Grundstückes ermittelt.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 500.000 Euro. Der städtische Anteil beträgt davon rund 50.000 Euro. Die restlichen Mittel in Höhe von ca. 450.000 Euro werden aus Fördermitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die oben genannten Gesamtkosten beziffern die kalkulierten Kosten für die Umgestaltung des Außengeländes.
Kostenaufstellung: | |
500.000 € | Gesamtkosten Außenanlagen „Campus Donauviertel |
Davon: | |
450.000 € | Fördermittel (90 %) |
50.000 € | Eigenanteil Stadt (10 %) |
Um die Förderkulisse nutzen zu können, werden die erforderlichen Haushaltsmittel durch haushaltsneutrale Budgetumschichtungen aus dem Projekt „Soziale Stadt - Donauviertel (4S.610039)“ des Teilhaushaltes des Fachbereich 61 bereitgestellt, unter Vorbehalt der Bewilligung der Förderung. Für den „Campus Donauviertel“ wurde im Rahmen der Haushaltslesung 2018 zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung ein eigenes Projekt eingerichtet.
Der Rat wird voraussichtlich im Februar 2020 über den Haushalt / IP 2020-2023 entscheiden.
Schlussbemerkung
Mit Hilfe der Richtlinie „Investitionspakt Soziale Integration“ kann im Donauviertel mit dem Neubau des KTK und der Sanierung des KPW ein über die bisherigen Planungen hinausgehendes Projekt verwirklicht werden, das mit der Umgestaltung der Außenanlagen abgerundet wird.
Hinweis
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft erhalten diese Vorlage im Nachgang als Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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179 kB
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