Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-11975-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 30.10.2019 (19-11975 - Anregung gemäß

§ 94 Abs. 3 NKomVG):

„Der Bezirksrat fordert, dass das Freizeit- und Veranstaltungsgelände in Querum, das nach Norden durch die Dibbesdorfer Straße, nach Westen durch die Bevenroder Straße, nach Süden durch den Aldi-Parkplatz und nach Osten in Zukunft durch das geplante Baugebiet „Dibbesdorfer Straße Süd" begrenzt wird, erhalten bleibt und den Einwohnern Querums  auch in Zukunft für Volks- und Kinderfeste, Zirkusveranstaltungen und als Bolzplatz für die Jugend zur Verfügung steht.“

 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die betreffende Fläche ist in dem seit 22. Februar 2019 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Dibbesdorfer Straße-Süd“, QU 62, als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Auch Leitungsrechte zugunsten von Ver- und Entsorgungsträgern

- insbesondere für die bestehende Gashochdruckleitung - sind in diesem Bereich festgesetzt.

 

Die Bebauungsplanfestsetzungen stehen somit einer weiteren Nutzung der Fläche nicht entgegen. Vielmehr sichern sie noch den Bereich als nicht überbaubare Fläche.

 

Zur Planung des Radschnellweges liegt gegenwärtig noch keine konkrete Trassenführung vor.

 

 

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