Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12206-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 07.11.2019 (19-12206) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 25. März 2014 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Holzmoor-Nord“, GL 51, gefasst. Der zwischen Gliesmarode und Querum gelegene Geltungsbereich wurde ehemals zu großen Teilen als Kleingärten sowie Garten- und Grabeland genutzt. Für alle Garten- und Grabelandparzellen konnte die Erschließungs­trägerin Lösungen mit den Nutzern und Bewohnern finden, sodass die Planungen und das Bebauungsplanverfahren weitergeführt werden konnten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden der Entwurf eines städtebaulichen Gesamt­konzeptes und erste Einschätzungen zu Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt im geplanten Wohnquartier Holzmoor-Nord bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am 7. März 2018 durch die Stadtverwaltung vorgestellt.

 

Zu Frage 1:

Die Flächen des ehemaligen Gartenvereins Wabekamp liegen innerhalb des im Privateigen­tum befindlichen Projektgrundstückes, auf dem durch das laufende Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan „Holzmoor-Nord“, GL 51, die Realisierung eines Wohnquartiers geplant ist.

 

Zu Frage 2:

Zur Campusbahn werden derzeit noch verschiedenste Trassenvarianten untersucht und bewertet, die teilweise auch das Plangebiet des Bebauungsplanes (u. a. auch Variante A-1) betreffen. Bei der Trassenplanung wird das geplante Baugebiet „Holzmoor-Nord“ berück­sichtigt, insofern steht der Bau der Campusbahn nicht im Widerspruch zu den Planungen in diesem Bereich.

 

 

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