Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11842

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Errichtung eines Fledermausturmes auf dem Gelände des Schul- und Bürgergartens wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zuständigkeit

Im Sinne von § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG handelt es sich bei der Entscheidung über die Verortung eines Fledermausturmes auf dem Gelände des Schul- und Bürgergartens um eine Angelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine grundsätzliche Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses, welche jedoch

gem. § 6 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt auf den Grünflächenausschuss übertragen wurde.

 

Begründung

Fledermäuse sind seit Jahrzehnten eine der am stärksten gefährdeten Tiergruppen Europas. Alle Fledermäuse sind geschützt und stehen auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten Niedersachsens. In der FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (92/43/EWG) werden alle Fledermausarten in Anhang-IV als besonders schützenswert aufgeführt.

 

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts erfuhren die Fledermausbestände Europas teilweise dramatische Bestandseinbrüche. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Insbesondere die gebäudebewohnenden Fledermäuse erfuhren eine gewaltige Dezimierung durch direkten Quartierverlust. Gebäudesanierungen und moderne Bauweisen bieten keine geeigneten Quartierstrukturen mehr für die spaltenbewohnenden Arten.

 

Im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes „AW107 – Berliner Platz-Nordost“ (Brawo-Park) waren vom Vorhabenträger unter anderem Nisthilfen für Fledermäuse zu installieren. Ein Teil dieser Ersatzquartiere soll nicht Vorort, sondern mit diesem Fledermausturm geschaffen werden.

 

Durch Initiative der unteren Naturschutzbehörde soll ein am Institut für Landschaftsarchitektur der TU Braunschweig von Studenten entwickelter Fledermausturm, der diesen spaltenbewohnenden Fledermausarten als Quartier dienen soll, hierfür genutzt werden und als Pilotprojekt zur Realisierung kommen (siehe Perspektive Fledermausturm in der Anlage).

 

Dabei wurde besonderer Wert sowohl auf die Nutzbarkeit durch die Fledermäuse als auch das architektonische Erscheinungsbild gelegt. Dieser Fledermausturm sollte zunächst am Südufer, im Schul- und Bürgergarten am Dowesee errichtet werden (siehe Vorlagen 18-06479 und 19-10217). Der Baugrund hat sich jedoch als ungeeignet erwiesen, weshalb eine Verlegung in den Randbereich des Lehr- und Versuchsgarten des Landesverbandes Braunschweig der Gartenfreunde e.V., der diesen Grundstücksteil von der Stadt gepachtet hat, erfolgen soll (siehe Standort Fledermausturm in der Anlage). Der Landesverband hat dem Bau zugestimmt.

 

Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch den Vorhabenträger des Bebauungsplans, der damit seine o. a. Verpflichtung bezüglich der ihm aufgegebenen, artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahme aus den Festsetzungen erfüllt.

 

Es wird angestrebt, dass der Fledermausturm in das Eigentum der Stadt Braunschweig übergeht. Eventuelle Instandhaltungsmaßnahmen werden vom Fachbereich Stadtgrün und Sport übernommen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise