Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-12308
Grunddaten
- Betreff:
-
Laubbläser verbieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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11.12.2019
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
"Die Stadt geht mit guten Beispiel voran und verzichtet ab sofort auf den Einsatz von Laubbläsern. Zudem wird die Verwaltung gebeten, eine Satzung bzw. einen Anweisungsbeschluss zu erarbeiten, die auch Privatpersonen und städtischen Gesellschaften künftig den Einsatz von Laubbläsern verbietet."
Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung:
Die deutsche Bundesregierung hat empfohlen, auf den Einsatz der lauten, krankheitserregenden und ökologisch schädlichen Laubbläser zu verzichten. Der erste Grund, der nach Ansicht des Bundesumweltministeriums gegen die Geräte spricht: Auf unversiegelten Flächen, auf Wiesen zum Beispiel, schadet der Einsatz wertvollen Lebewesen. "In der Streuschicht am Boden leben zahlreiche Kleintiere wie Würmer, Insekten, Spinnen oder auch Kleinsäuger, die durch das Entfernen des Laubes den Lebensraum und die Nahrungsgrundlage verlieren können", heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung. Selbst Vögel werden durch Laubbläser geschädigt, denn sie suchen im Laub nach Nahrung. Zweitens: Das Gebläse der Geräte wirbelt beim Einsatz nicht nur Blätter, sondern auch Bodenbakterien auf und sogar "im Hundekot enthaltene Krankheitserreger". Das kann zu "Gesundheitsgefährdungen" für Menschen führen, die den Laubbläser bedienen oder sich in der Nähe aufhalten. Laub und Mikropartikel werden beim Laubbläser nicht eingesaugt (was z.B. bei Kastanienlaub wegen der Kastanienminiermotte wichtig wäre), sondern mit relativ hohem Energieeinsatz und Lärm nur hin- und hergeblasen. Genau so effektiv kann dies mit einem Rechen gemacht werden. Ein dritter Grund, den das Ministerium nennt, wird schon länger in der Öffentlichkeit debattiert. Das sind "die Lärmemissionen", also die Lautstärke, die angesichts von bis zu 120 Dezibel mit einem Presslufthammer und einer Kettensäge vergleichbar ist.
Bereits in einigen österreichischen Städten wie in Graz sind Laubbläser seit Jahren per Verordnung verboten. Nach Auskunft des Bundesumweltministeriums liegt es nicht an Berlin, sondern an den Ländern und den Kommunen, konkrete Bestimmungen festzulegen, wann sie verwendet werden dürfen. Dies soll mit dem vorliegenden Antrag für Braunschweig geregelt werden. Zudem fordert der BUND ebenfalls ein Verbot. Die Stadt Braunschweig soll zunächst mit gutem Beispiel für seine Bürger*innen vorangehen und im eigenen Wirkungsbereich auf den Einsatz verzichten. In einem zweiten Schritt soll die Verwaltung eine Satzung erarbeiten, die auch den Bürger*innen den Einsatz verbietet.
