Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Auf dem Areal der beiden Tennisplätze der Bezirkssportanlage Jahnplatz soll ein beleuchtetes Kunstrasentrainingsspielfeld errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Spielvereinigung Wacker von 1912 e.V. Verhandlungen über eine kurzfristige Aufhebung des Überlassungs- und Mietvertrag für ein Tennisfeld aufzunehmen. Sollte dies nicht gelingen, ist das Vertragsverhältnis fristgerecht zum 31. Juli 2020 zu kündigen.“

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt hat dem Gehörlosen Sportverein Braunschweig 1925 e. V. und der Spielvereinigung Wacker von 1912 e.V. im Jahr 1991 eine Teilfläche der BSA Jahnplatz zur Errichtung von zwei Tennisplätzen überlassen. Jeder der beiden Sportvereine hat einen der Tennisplätze eigenverantwortlich betrieben und unterhalten. Der Gehörlosen-Sportverein Braunschweig 1925 e. V. hat im Jahr 2018 sein Vertragsverhältnis über den von ihm exklusiv genutzten Tennisplatz gekündigt. Die SpVgg Wacker nutzt seinen Tennisplatz aktuell sporadisch im freizeitsportlichen Bereich weiter. Laut Mitgliederstatistik des Landessportbundes Niedersachen (LSB) hat die SpVgg für 2019 keine Mitglieder der Sparte Tennis gemeldet (Stand: 31.12.2018).

 

Die ebenfalls auf der BSA Jahnplatz beheimatete Hockeysportabteilung des Braunschweiger Tennis- und Hockeyclubs e. V. (BTHC) hat mit ihrer in den letzten Jahren stark expandierenden Hockeysparte insbesondere im Nachwuchsbereich die Kapazitätsgrenze des Hockey-Kunststoffrasenspielfeldes und des Hockey-Rasenspielfeldes auf der BSA Jahnplatz erreicht. Aus sportfachlicher Sicht könnte auf dem Areal der beiden Tennisplätze durch Umwandlung der Tennisplätze in ein multifunktional nutzbares beleuchtetes Kunststoffrasen-Trainingsfeld der angespannten Hockey-Trainingssituation entgegengewirkt werden und in der dunklen Jahreszeit den fußballtreibenden Stammnutzern der BSA Jahnplatz eine zusätzliche alternative Trainingsmöglichkeit bei witterungsbedingter Sperrung der Rasenspielfelder angeboten werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der SpVgg Wacker Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses über den Tennisplatz zu vereinbaren, um im Jahr 2020 das Trainings-Kleinspielfeld errichten zu können.

Sollte keine Einigung mit der SpVgg über eine vorzeitige Vertragsaufhebung erzielt werden können, wäre eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 31. Juli 2020 möglich.

 

Der BTHC hat der Verwaltung signalisiert, dass für den Fall, dass die SpVgg Wacker noch im freizeitsportlichen Bereich einige den Tennissport betreibende Mitglieder besitzt, diesen Mitgliedern die Mitnutzung von Tennisplätzen des BTHC auf seiner Tennisanlage im Bürgerpark zu ermöglichen.


 

 

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