Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12098
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung des Pachtvertrages über den Tennisplatz auf der Bezirkssportanlage Jahnplatz mit der Spielvereinigung Wacker Braunschweig von 1912 e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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29.10.2019
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12.12.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Auf dem Areal der beiden Tennisplätze der Bezirkssportanlage Jahnplatz soll ein beleuchtetes Kunstrasentrainingsspielfeld errichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Spielvereinigung Wacker von 1912 e.V. Verhandlungen über eine kurzfristige Aufhebung des Überlassungs- und Mietvertrag für ein Tennisfeld aufzunehmen. Sollte dies nicht gelingen, ist das Vertragsverhältnis fristgerecht zum 31. Juli 2020 zu kündigen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ebenfalls auf der BSA Jahnplatz beheimatete Hockeysportabteilung des Braunschweiger Tennis- und Hockeyclubs e. V. (BTHC) hat mit ihrer in den letzten Jahren stark expandierenden Hockeysparte insbesondere im Nachwuchsbereich die Kapazitätsgrenze des Hockey-Kunststoffrasenspielfeldes und des Hockey-Rasenspielfeldes auf der BSA Jahnplatz erreicht. Aus sportfachlicher Sicht könnte auf dem Areal der beiden Tennisplätze durch Umwandlung der Tennisplätze in ein multifunktional nutzbares beleuchtetes Kunststoffrasen-Trainingsfeld der angespannten Hockey-Trainingssituation entgegengewirkt werden und in der dunklen Jahreszeit den fußballtreibenden Stammnutzern der BSA Jahnplatz eine zusätzliche alternative Trainingsmöglichkeit bei witterungsbedingter Sperrung der Rasenspielfelder angeboten werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit der SpVgg Wacker Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, eine vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses über den Tennisplatz zu vereinbaren, um im Jahr 2020 das Trainings-Kleinspielfeld errichten zu können.
Sollte keine Einigung mit der SpVgg über eine vorzeitige Vertragsaufhebung erzielt werden können, wäre eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 31. Juli 2020 möglich.
Der BTHC hat der Verwaltung signalisiert, dass für den Fall, dass die SpVgg Wacker noch im freizeitsportlichen Bereich einige den Tennissport betreibende Mitglieder besitzt, diesen Mitgliedern die Mitnutzung von Tennisplätzen des BTHC auf seiner Tennisanlage im Bürgerpark zu ermöglichen.
