Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Haushaltsplanentwurf 2020 wird unter Berücksichtigung der sich aus den

Anlagen 1 - 3 ergebenden Einzelabstimmungsergebnisse zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Grundlage des von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 2020 haben die Fraktionen und die Stadtbezirksräte Anfragen und Anregungen sowie finanzwirksame und finanzunwirksame Änderungsanträge gestellt. Parallel dazu hat dieVerwaltung zwingend erforderliche Ansatzveränderungen ermittelt.

 

Die im Schulausschuss zu behandelnden finanzwirksamen Ansatzveränderungen der Verwaltung ergeben sich aus Anlage 1.

 

Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte (Anlage 2)

ebenso wie die finanzunwirksamen Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen/Stadtbezirksräte im Zuständigkeitsbereich des Schulausschusses (Anlage 3)

konnten zeitlich bis zum Versandtag nicht mehr aufbereitet werden.

 

Sie werden zeitgerecht zur Sitzung im Rahmen einer Ergänzungsvorlage nachgereicht.

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung können zu Änderungen der Produkterträge und - aufwendungen führen. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen jedoch erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes 2020 abgebildet werden.

 

Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich Schule Haushaltsreste von ca. 4,97 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2023 ist kein wesentlicher Abbau dieser Haushaltsreste zu erwarten. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Für das Jahr 2019 wird aktuell ebenfalls von keinem Haushaltsresteabbau im Teilhaushalt 40 ausgegangen.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise