Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 19-12062
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzeptänderung Braunschweiger Schulmittelfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0500 Sozialreferat; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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06.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt beschloss am 06.02.2018 (Haushaltsvorlage 18-06747) die Einrichtung eines Schulmittelfonds auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (Mitteilung 17-05389). Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt durch den Fachbereich Schule, der ein Konzept (Mitteilung 18-08032) hierzu entwickelte.
Vor dem Hintergrund der Erhöhung von Leistungen im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) ab dem 01.08.2019 sowie Erkenntnissen aus dem ersten Verfahrensdurchlauf, muss sich das Konzept Schulmittelfonds an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Schulbedarfskosten und dem im Regelbedarfssatz über BuT abgedeckten Schulbedarfskosten haben sich durch Erhöhung der Leistungen verringert. Dennoch stehen Familien, die finanzielle Leistungen beziehen oder knapp über der Bemessungsgrenze liegen, weiterhin vor der Herausforderung eine zusätzliche finanzielle Belastung zu tragen, die nicht vollumfänglich durch BuT abgedeckt wird.
Im Folgenden werden anknüpfend an die Mitteilung 18-08032 die Änderungen zur Anpassung des Konzepts beschrieben.
1. Zusammenfassung Ausgangslage Schulmittelfonds 2018
Mit dem „Braunschweiger Schulmittelfonds“ möchte die Stadt Braunschweig einen Beitrag leisten, Bildungsbenachteiligungen für von Armut betroffene Schülerinnen und Schüler abzubauen. Der neue Fonds mit städtischen Geldern löst das bisher aus Spenden gezahlte Schulbudget des Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche ab dem Schuljahr 2018/19 ab. Mit Hilfe des Schulmittelfonds soll ein Ausgleich zwischen den tatsächlichen Schulbedarfskosten und den BuT-Leistungen ermöglicht sowie der Zugang zu Bildung und zu kultureller und sozialer Teilhabe durch finanzielle Förderung der internen und externen schulischen Angebote erleichtert werden. Der Schulmittelfonds unterscheidet sich grundlegend in der Zielsetzung von dem Budget, dass aus dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche bereitgestellt wurde. Die Mittel des Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche sind Spendengelder. Die finanziellen Mittel des Schulmittelfonds hingegen sind städtische Haushaltsmittel. Beide Fonds unterstützen eine ähnliche Zielgruppe, unterscheiden sich aber in der Art ihrer Unterstützungsziele. Während die Mittel aus dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche vor allem für Projekte mit Angeboten für Kinder aus sozial benachteiligten Familien an Kitas und Schulen eingesetzt werden, dienen die Mittel aus dem Schulmittelfonds der Beschaffung von Schulmaterialien und der Finanzierung von schulischen Aktivitäten, die nicht durch die Leistungen des BuT abgedeckt sind (für genauere Informationen siehe Flyer in der Anlage).
Die Verwaltung möchte den Zugang zur Unterstützung aus diesem Fonds möglichst einfach und unbürokratisch gestalten.
2. Berechnungsgrundlage des Bedarfs Schulmittelfonds
Berechnungsgrundlage des Braunschweiger Schulmittelfonds ist die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen aus anspruchsberechtigten Braunschweiger Familien, die eine allgemein bildende oder berufsbildende Schule besuchen. Unterstützt werden sollen deren Erziehungsberechtigte, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
• SGB II
• SGB VIII
• SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe)
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
• Braunschweig Pass
• Leistungen nach dem AsylbLG
Ebenso berechtigt sind
• Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern
- Familien knapp über der Bemessungsgrenze
Zugleich gilt das Mehraugenprinzip, wobei die Klassenlehrkräfte in Abstimmung mit der Schulleitung die Unterstützung bedürftiger Kinder vorschlagen können, deren Erziehungsberechtige nicht die o.g. Leistungen beziehen, jedoch knapp über den Bemessungsgrenzen liegen. Insgesamt entspricht diese Zielgruppe der im RdErl. d. MK 1.1.2013 – 35-81 611 genannten Zielgruppe für die Befreiung und/oder Ermäßigung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln.
Anspruchsberechtigte auswärtige Schülerinnen und Schüler werden gemäß der Ausführung in der Mitteilung 19-11088 in Zukunft weiterhin berücksichtigt. Es wird jeweils bei der Datenerfassung vermerkt, ob der Schulmittelfonds von auswärtigen Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wird.
3. Leistungen aus BuT und Mehrbedarf
Zum 1. August 2019 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket (Deckung der Schulbedarfskosten) steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Das Geld wird in zwei Zahlungen aufgeteilt zum Schuljahresbeginn und zum Schulhalbjahresbeginn ausgezahlt.
Dennoch besteht folgender Mehrbedarf über BuT hinaus:
- Schulmaterialien/Ausflüge: z.B. Kopierkosten, Leistungen, die nicht über BuT übernommen werden wie z.B. Taschengeldzahlungen im Rahmen von Klassenfahrten, Kosten für zusätzlich benötigte Kleidung oder Ausstattungsgegenstände
- Einschulung: Der Schulmittelfonds greift erst im Rahmen des Schulbesuchs. Jedoch fallen bereits vor Einschulung in die Grundschule Anschaffungskosten an (z.B. Schulranzen, Schultüte, Sporttasche, Arbeitsmaterialien, wie Stifte, Hefte etc.), die eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und die 150€ des Schulstartpakets weit übersteigen. Das Konzept soll um die Zielgruppe bedürftiger Kinder erweitert werden, die sich im Übergang von der KiTa in die Grundschule befinden. In Kooperation mit dem Fachbereich 51 und Ref. 0500 wird eine Konzepterweiterung entwickelt, die eine Umsetzung zum Schuljahr 2020/21 ermöglicht. Kooperationsbasis ist, dass die Verwaltung und Dokumentation des Schulmittelfonds auch hierbei dem FB 40 bzw. den aufnehmenden Grundschulen obliegt.
- Digitalisierung: der Medienentwicklungsplan (MEP) der Stadt Braunschweig für den Planungszeitraum 2019-2023 beschreibt die Umsetzung einer zeitgemäßen Medien- und IT-Ausstattung an Schulen durch den Schulträger. Im Rahmen dieses Prozesses wird der Einsatz von mobilen Endgeräten als Lernmittel vermutlich Einzug halten. (siehe MEP für Schulen der Stadt Braunschweig, Planungszeitraum 2019-2013, S.19-21). Die Kosten für eine private Anschaffung oder Leihgebühr eines Gerätes im Kontext der Zielverfolgung BYOD („Bring Your Own Device“) birgt weitere Kosten für Eltern, die im Einzelfall durch den Schulmittelfonds abgedeckt werden könnten.
- Übergang zur weiterführenden Schule: eine weitere Belastungsspitze tritt im Übergang zur weiterführenden Schule auf. Viele Produkte des Schulbedarfs müssen zu diesem Zeitpunkt erneuert oder neu beschafft werden, da neue Schulfächer hinzukommen.
Weiterhin ist anzumerken, dass besonders Familien, die knapp über der Bemessungsgrenze liegen und keine Leistungen aus BuT erhalten, durch den Schulmittelfonds ergänzende finanzielle Unterstützung erhalten sollen.
4. Verteilung der Mittel aus dem Schulmittelfonds
Um die Erfordernisse bezüglich der unterschiedlichen Schulformen sowie Übergänge zu berücksichtigen und eine bedarfsgerechte Verteilung der Mittel zu sichern, wird der Schulmittelfonds zum Schuljahr 2020/21 folgendermaßen aufgeteilt:
1. Primarbereich (Klasse 1-4), weiterführende Schulen (Sek. I und Sek II) und berufsbildende Schulen
2. Übergänge (KiTa- Grundschule, Grundschule weiterführende Schule) und Digitalisierung
Die Mittelverteilung im Bereich 1. richtet sich nach den Bedarfsmeldungen der Anspruchsberechtigten durch die jeweilige Schule (Schulen staatlicher oder freier Trägerschaft). Die Mittel im Bereich 2. können durch die Schulen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Eine Verfahrensbeschreibung zur Umsetzung im Rahmen des neuen Verteilungsmodus wird die Verwaltung in Verbindung mit der Konzepterweiterung KiTa- Grundschule erarbeiten.
4.1 Mittelfluss
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den Zugang zur Unterstützung aus dem Schulmittelfonds möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Nach dem dargestellten Verteilungsmodus stehen der jeweiligen Schule die benötigten Mittel zur Verfügung.
Die Schule kann autonom über diese Mittel bestimmen, wenn sie folgendem Zweck dienen: Kinder, die aufgrund der Einkommenssituation der Familie davon bedroht sind, am Bildungssystem nicht gleichberechtigt teilhaben zu können, haben durch Meldung einer Lehrkraft, Schulleitung oder der Schulsozialarbeit die Möglichkeit aus dem Schulmittelfonds Mittel in Anspruch zu nehmen. Die Höhe der Zuwendung soll den Betrag von circa 50 Euro jährlich, bzw. circa 25 Euro für ein halbes Schuljahr, pro Schülerin bzw. Schüler nicht übersteigen.
Der pro Schuljahr ermittelte Pro-Kopf Betrag bemisst sich an der Anzahl gemeldeter Anspruchsberechtigter. Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Größe. Um eine gleichberechtigte Verteilung der Gelder über das Schuljahr zu gewährleisten, sollte der Pro-Kopf Betrag bei der Mittelverteilung nicht überschritten werden. Ausgenommen hiervon sind die Zuwendungen aus dem Bereich 2. Übergänge und Digitalisierung. Hier richtet sich die Höhe der Zuwendung nach dem Bedarfsfall und nicht nach dem rechnerisch ermittelten Pro-Kopf Betrag.
Als Grundlage für die Auszahlung der Mittel an die einzelnen Schulen dienen Daten, die jährlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien erhoben werden. Bei der Erhebung ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Anspruchsberechtigten so realitätsnah wie möglich ermittelt wird. Eine nachträgliche Anpassung bzw. eine Nachmeldung innerhalb des Schuljahres ist nicht möglich.
Die Auszahlung erfolgt einmal im Jahr, jeweils zum Schuljahresanfang. Auf der Grundlage der abgefragten Daten werden die Mittel direkt auf die städtischen Girokonten der Schulen überwiesen.
5. Verwendungsprüfung
Für die korrekte Weitergabe der Gelder sowie für die Nachweise über deren Verwendung in der Schule sind die zuständigen Schulleitungen verantwortlich. Die Mittel des Schulmittel-fonds sind Drittmittel. Sie sind von den übrigen Drittmitteln zu trennen, d. h. die Schulen tragen alle Zahlungen aus dem Schulmittelfonds auf dem separaten Kontogegenblatt „Schulmittelfonds“ ein. Sie sind verpflichtet die aussägefähigen Belege über die Ausgaben aufzubewahren und bei einer Plausibilitätsprüfung vorzulegen.
Die Verantwortung für diese sowie weitere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verteilung der Mittel liegt bei FB 40, 0400 Bildungsbüro. Zu diesen Aufgaben gehört die Ermittlung der schulischen Bedarfe nach dem o.g. Verteilungsschlüssel, die Fortschreibung einer Verfahrensbeschreibung zur Handhabung der Verteilung, die Ausschüttung der Mittel und die Überprüfung der sachgerechten Verwendung sowie die Evaluation des Verfahrens. Ebenso fungiert FB 40, 0400 Bildungsbüro als Ansprechpartner bei Rückfragen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sekretariate und übernimmt so die Schnittstellenfunktion zwischen dem Schulträger und den Schulen.
6. Stellenbedarf
Für die Verwaltung des Schulmittelfonds steht eine halbe Sachbearbeiterstelle der BesGr. A 7 zur Verfügung. Im Rahmen der Evaluation von umgesetzten Maßnahmen aus der jüngst durchgeführten Organisationsuntersuchung in der Schulverwaltung wird die Inanspruchnahme des Schulmittelfonds in 2 Jahren ausgewertet und der Personalbedarf überprüft.
7. Ergebnis der Inanspruchnahme Schuljahr 2018/2019
Für den Zeitraum August 2018 bis Juli 2019 standen Gelder in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Die erste Bedarfsabfrage als Grundlage zur Verteilung der Gelder aus dem Schulmittelfonds dauerte bis November 2018 an, sodass die Auszahlung an die Schulen erst im Januar 2019 erfolgen konnte. Somit verkürzte sich der Ausgabezeitraum für die Schulen um sechs Monate. 24% der Gelder wurden für bedürftige Schüler/innen von den Schulen in Anspruch genommen. 76% der Gelder wurden im Sommer 2019 an die Stadt Braunschweig zurückgezahlt. Die geringe Ausgabenhöhe von 24% ist u.a. auf den kurzen Ausgabenzeitraum zurückführen. Auch die noch kurze Umsetzungsdauer des Konzepts sowie der sich noch zu entwickelnde Bekanntheitsgrad des Schulmittelfonds innerhalb des Systems Schule muss sich weiterentwickeln sowie die Unterschiede im Vergleich zu anderen Unterstützungsmöglichkeiten transparent gemacht werden. Weiterhin besteht der Bedarf im Verfahrensablauf die Abwicklung durch die Verwaltung zu optimieren. Für das Schuljahr 2019/20 wurden gemäß Konzept 200.000 € zur Verfügung gestellt.
8. Transparenz
Um, wie unter Punkt 7 beschrieben, den Informationsgrad und die Nutzung der Gelder des Schulmittelfonds zu erhöhen, wird FB 40, 0400 Bildungsbüro folgende geplanten Punkte umsetzen:
1) Informationsflyer: den Schulen (Zielgruppe Schulleitungen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit, Elternratsvorsitzende als Multiplikator/innen für die Erziehungsberechtigten) und Kindertagesstätten wird zur besseren Transparenz von Fördermöglichkeiten ein Informationsflyer zur Verfügung gestellt. Darin werden die Systeme Schulmittelfonds, Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche sowie Bildung und Teilhabe in vergleichbarer Form dargestellt und die Unterschiede in der Art der Unterstützung aufgezeigt
2) Sprecherkreis der Schulleitungen: in direkten Gesprächen mit dem Sprecherkreis sollen eventuelle Hürden bezüglich der Nutzung des Schulmittelfonds identifiziert und Lösungen erarbeitet werden.
3) Sprecherkreis der Schulsekretärinnen: der Sprecherkreis wird einbezogen, um Hinweise zur Verbesserung des Verfahrens im operativen Geschäft zu erhalten. Bei Bedarf wird pro Schulhalbjahr ein Gesprächstermin gemeinsam mit dem Sprecherkreis durch FB 40, 0400 Stabsstelle Bildungsbüro angeboten.
4) Vorstellung in Netzwerken: in Zusammenhang mit der Herausgabe des Flyers sollen die Unterstützungsmöglichkeiten Schulmittelfonds, Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche und BuT in den Dienstbesprechungen der Schulleitungen der Landesschulbehörde und in den Dienstbesprechungen der Schulsozialarbeiter (Stadt und Land) vorgestellt werden. Darüber hinaus werden weitere Netzwerke, z.B. Stadtelternrat, Kindertagesstätten informiert und als Multiplikatoren genutzt.
9. Finanzierung
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklung und geplanter Maßnahmen der Verwaltung, u.a. zur Verbesserung des Informationsgrades über den Schulmittelfonds, ist davon auszugehen, dass sich der Abruf des Schulmittelfonds bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 mindestens verdoppeln wird. Darüber hinaus soll zum Schuljahr 2020/21 der kostenintensive Übergang KiTa- Grundschule stärker im Konzept Berücksichtigung finden.
Unter Betrachtung von Verlauf und geschätzter Entwicklung des Schulmittelfonds, der Erhöhung von Leistungen im Rahmen von BuT sowie der unter Punkt 3 beschriebenen Mehrbedarfe, die nicht durch BuT Abdeckung finden, werden ab dem Haushaltsjahr 2020 Gelder in Höhe von 100.000 € ausreichen, um die bestehenden Bedarfe durch den Schulmittelfonds abzudecken.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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