Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12095
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 251 1. Änderung des IN 250, Stadtgebiet innerhalb des Wallrings Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.
Planungsziel
Im Zusammenhang mit einem laufenden Klageverfahren, in dem es um die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wettbüro im Friedrich-Wilhelm-Viertel geht, ist festgestellt worden, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt, IN 250, hinsichtlich des Ausschlusses von Spielhallen, Wettbüros und Freizeitcentern ohne Hinzuziehung der Begründung missverständlich sind.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist es daher, klarstellende Festsetzungen aufzunehmen. Es soll im Wesentlichen ergänzt werden, dass außerhalb der in der Planzeichnung des
IN 250 gekennzeichneten Zulassungsbereiches Spielhallen und Wettbüros unzulässig sind.
Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, IN 250, soll im Hinblick auf die anhängige Verpflichtungsklage des Wettbürobetreibers und auch im Hinblick auf mögliche andere entsprechende Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Innenstadt eine klare planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigungspraxis geschaffen werden, um rechtliche Risiken für das vom Rat im Jahre 2012 beschlossene „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ bei der Umsetzung zu minimieren.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Diese Beteiligung wurde parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.September 2019 bis zum 23.Oktober 2019 durchgeführt.
Anregungen oder Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes wurden nicht vorgebracht.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Am 10. September 2019 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 25. September 2019 bis zum 25. Oktober 2019 durchgeführt.
Anregungen oder Bedenken zur Änderung des Bebauungsplaners wurden nicht vorgebracht.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 251, 1. Änderung des IN 250 als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.
