Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12095

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. „Der Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 251,              

 1. Änderung des IN 250, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung               gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

2. Die zugehörige Begründung wird beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Planungsziel

 

Im Zusammenhang mit einem laufenden Klageverfahren, in dem es um die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Wettbüro im Friedrich-Wilhelm-Viertel geht, ist festgestellt worden, dass die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes zur Steuerung von Vergnü­gungsstätten in der Innenstadt, IN 250, hinsichtlich des Ausschlusses von Spielhallen, Wett­büros und Freizeitcentern ohne Hinzuziehung der Begründung missverständlich sind.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es daher, klarstellende Festsetzungen aufzunehmen. Es soll im Wesentlichen ergänzt werden, dass außerhalb der in der Planzeichnung des

IN 250 gekennzeichneten Zulassungsbereiches Spielhallen und Wettbüros unzulässig sind.

 

Mit der Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes, IN 250, soll im Hinblick auf die anhängige Verpflichtungsklage des Wettbürobetreibers und auch im Hinblick auf mögliche andere entsprechende Baugenehmigungsverfahren im Bereich der Innenstadt eine klare planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigungspraxis geschaffen werden, um rechtliche Risiken für das vom Rat im Jahre 2012 beschlossene „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ bei der Umsetzung zu minimieren.


Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Diese Beteiligung wurde parallel zur öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 16.September 2019 bis zum 23.Oktober 2019 durchgeführt.

 

Anregungen oder Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes wurden nicht vorgebracht.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Am 10. September 2019 wurde die öffentliche Auslegung vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 25. September 2019 bis zum 25. Oktober 2019 durchgeführt.

 

Anregungen oder Bedenken zur Änderung des Bebauungsplaners wurden nicht vorgebracht.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt“, IN 251, 1. Änderung des IN 250 als Satzung sowie die Begründung zu beschließen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise