Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.      Die von der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH beantragte Übernahme einer Ausfallbürgschaft für eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.150.000 EUR zuzüglich Zinsen und etwaigen Kosten wird beschlossen.

 

2.      Sofern die Zinsbindung nicht für die komplette Laufzeit des Darlehens vereinbart wird, wird die Verwaltung ermächtigt, die nach deren Ablauf erforderliche Prolongationen oder Umschuldung durch Bürgschaftserklärung zu sichern.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Darlehen dient der Finanzierung der im Wirtschaftsplan 2019 veranschlagten Umgestaltung des Lilienthalplatzes. Die Investitionsmaßnahme wird derzeit über den Cashpool vorfinanziert. Nunmehr ist die Umstellung auf eine langfristige Finanzierung vorgesehen. Die Kreditlaufzeit soll maximal 25 Jahre und die Zinsbindung mindestens zehn Jahre betragen. Das Darlehen wird am Ende der jeweiligen Laufzeit vollständig getilgt sein.

 

Die konkreten Darlehenskonditionen können derzeit noch nicht genannt werden, da die Kreditaufnahme erst im Jahr 2020 geplant ist. Der Beschluss wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt erbeten, um die Bürgschaftsurkunde zeitnah in rechtsverbindlicher Form vorlegen zu können.

 

Sobald die Darlehenskonditionen bekannt sind, wird der Rat über die konkreten Bürgschaftsbedingungen informiert.

 

Die Darlehensgewährung steht unter dem Vorbehalt der Übernahme einer 100 %igen Ausfallbürgschaft durch die Stadt Braunschweig.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bürgschaft neben dem Darlehensbetrag auch die Zinsen und etwaige weitere Kosten beinhaltet. Im Fall der Inanspruchnahme könnte die Eventualverpflichtung den Betrag von 2.150.000 EUR übersteigen.

 

Sofern die Zinsbindung nicht für die gesamte Laufzeit des Kredites vereinbart wird, ist nach deren Ablauf eine Neuverhandlung der Darlehenskonditionen erforderlich. Dabei kann es zu einer Prolongation (Fortsetzung des Darlehens beim bisherigen Kreditgeber, gegebenenfalls zu geänderten Konditionen) oder einer Umschuldung (Vereinbarung neuer Konditionen bei einem anderen Kreditgeber) kommen. Da beide Fälle im Kern lediglich eine Fortsetzung des bis zu diesem Zeitpunkt verbürgten Darlehens beinhalten, wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung bereits jetzt zu der anschließenden Bürgschaftsübernahme ermächtigt wird.

 

Anmerkung:

 

Die EU-rechtlichen Regelungen hinsichtlich Beihilfen (insbesondere die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sind für den vorliegenden Fall unbeachtlich, da der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am

26. April 2016 die Betrauung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH ab dem

1. Mai 2016 mit einer Laufzeit von zehn Jahren beschlossen hat. Im Rahmen dieser Betrauung sind Bürgschaftsübernahmen ohne Verletzung des Europarechts möglich.

 

 

 

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