Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12258
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Vertreterinnen bzw. Vertreter der Gruppe der Eltern in den Schulausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 6. Dezember 2016 auf Vorschlag des Stadtelternrates für die Gruppe der Eltern der allgemein bildenden Schulen Herrn Jens Kamphenkel als Mitglied, Frau Corinna Ameln als 1. Ersatzmitglied und Frau Dunja Förstemann als 2. Ersatzmitglied in den Schulausschuss berufen. Frau Ameln hat ihr Mandat bereits im November 2017 niedergelegt.
Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17. Oktober 1996 verliert ein Mitglied seinen Sitz, wenn es sein Mandat niederlegt. Nach § 6 Abs. 4 Satz 2 der Verordnung kann im Falle eines Sitzverlustes für die betroffene Gruppe ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden, wenn die Wahlperiode der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nicht innerhalb der nächsten sechs Monate endet. Bislang hatte der Stadtelternrat auf die Benennung eines 1. Ersatzmitglieds für Gruppe der Eltern der allgemein bildenden Schulen verzichtet. Nunmehr hat der Stadtelternrat gebeten, ein erneutes Berufungsverfahren durchzuführen. Da die Wahlperiode des Rates erst am 31. Oktober 2021 endet, kann ein erneutes Berufungsverfahren durchgeführt werden.
Vom Stadtelternrat wurde die im Beschusstext genannte Person vorgeschlagen. Nach § 110 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz ist dieser Vorschlag bindend.
