Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12303
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2019 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.11.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen
Zeile 26 Baumaßnahmen
Projekt 4E.21Neu Johannes-Selenka-Schule / Einbau Aufzugsanlage
Sachkonto 787110 Hochbaumaßnahmen - Projekte
Bei dem o. g. Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 312.400,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2019: 0,00 €
außerplanmäßig bereits bereitgestellt: 0,00 €
außerplanmäßig beantragt: 312.400,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 312.400,00 €
Das Schulgebäude der Johannes-Selenka-Schule am Inselwall ist bisher nicht barrierefrei erschlossen. Insbesondere ist eine Erreichbarkeit der oberen Stockwerke für Menschen mit Gehbehinderungen nicht gegeben. Aus diesem Grunde konnten bereits einige Schülerinnen und Schüler nicht aufgenommen bzw. nur unter erheblichen Schwierigkeiten beschult werden. Dies ist insbesondere deswegen nicht mehr tragbar, weil gerade an der Johannes-Selenka-Schule Berufszweige beschult werden, die für körperlich eingeschränkte Auszubildende besonders geeignet sind (z. B. Fachoberschule Gestaltung, Druck- und Medienberufe, Buchbinder usw.). Auch für Lehrkräfte mit entsprechenden Einschränkungen ist derzeit die Erreichbarkeit von einigen Unterrichtsräumen nicht gegeben, was zu erheblichen Problemen bei der Raum- und Unterrichtsplanung geführt hat.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Schülerin mit starker Gehbehinderung beschult. Darüber hinaus ist eine Lehrerin mit körperlichen Einschränkungen an der Schule tätig, was mit erheblichen Nachteilen im direkten Unterrichtsumfeld verbunden ist, da sich notwendige Unterrichtsmaterialien sowie die PC-Ausstattung in den oberen Geschossen des Gebäudes befinden.
Erschwerend hinzu kommt noch, dass eine weitere Lehrkraft Mitte des Jahres schwer erkrankt ist und sich derzeit in einer Reha-Maßnahme befindet. Nach Einschätzung der Schule wird eine Eingliederung und Wiederbeschäftigung dieser Lehrkraft nur möglich sein, wenn große Teile der Schule barrierefrei erreichbar sind.
Ein wichtiger Schritt zur barrierefreien Erschließung ist der Einbau einer Aufzugsanlage vom Erdgeschoss bis in die 3. Etage. Die entsprechenden Planungen haben Baukosten in Höhe von insgesamt 312.400 € ergeben.
Aufgrund der o. g. Ausgangslage ist eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme erforderlich.
Eine Veranschlagung der Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltslesung 2020 (und damit eine Bündelung mit den ab 2020 anstehenden Sanierungsmaßnahmen am Gebäude) wird seitens der Fachverwaltung aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme für nicht ausreichend gehalten. Nach fachlicher Auskunft kann die Freigabe des Haushaltes 2020 nicht abgewartet werden. Die Haushaltsmittel müssen daher noch in diesem Jahr bereitgestellt werden, damit schnellstmöglich mit dem Aufzugseinbau begonnen werden kann.
Deckungsmittel stehen für die Maßnahme bei den Projekten „FB 40: Inklusionsmaßnahmen Schulen“ (4S.400025) und „FB 40: GVG Süd Schulen“ (5S.40049) im Teilhaushalt des Fachbereiches 40 zur Verfügung.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwand | 4S.400025.00.505 / 421110 |
FB 40: Inklusionsmaßnahmen Schulen / Grundstücke und bauliche Anlagen - Instandhaltungen | 100.000 € |
Minderaufwand | 5S.400049.00.511 / 422900 |
FB 40: GVG Süd Schulen / Erwerb Vermögensgenstände Festwert
| 212.400 € |
