Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12366

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„1. Der Haushaltsplan 2020 wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden

 

Beschlüsse zu

 

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Ergebnishaushalt (Anlage 1)

- den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Finanzhaushalt (inkl. IP)
2019 - 2023 (Anlage 2)

- den Ansatzveränderungen des Ergebnishaushalts (Anlage 3)

- den Ansatzveränderungen des Finanzhaushaltes (inkl. IP) 2019-2023 (Anlage 4)

- den finanzunwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Anlage 5)

 

zur Annahme empfohlen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Haushaltsplan 2020 für die Sonderrechnung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement, für die Sonderrechnung Stadtentwässerung und für die Sonderrechnung Abfallwirtschaft wird dem Verwaltungsausschuss und dem Rat unter Berücksichtigung der in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Beschlüsse zur Annahme empfohlen.“
 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die formelle Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG.

 

Die Entwürfe zum Haushaltsplan 2020 / Investitionsprogramm 2019-2023 sind dem Rat vorgelegt worden. Die abschließende Beratung soll in der Sitzung des Rates am 18. Februar 2020 erfolgen.

 

Zur Vorbereitung dieser Sitzung sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zum Haushalt in den Fachausschüssen zu behandeln.

 

Die in den Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses fallenden Anträge und Vorschläge sowie Anfragen zum Haushalt sind in den anliegenden Listen zusammengestellt bzw. als Anlagen beigefügt und werden hiermit zur Beratung vorgelegt.

 

Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2020 abgebildet werden.

 

Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement Haushaltsreste von 37.7 Mio. € gebildet worden. Bis Ende 2023 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 29,2 Mio. € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsreste-abbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 65 für das Jahr 2020 ein Haushaltsresteabbau um 2,7 Mio. € berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wird aktuell von einem Haushaltsresteabbau

um 5,4 Mio. € ausgegangen.

 

Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr Haushaltsreste von 15,3 Mio. Euro gebildet worden. Bis Ende 2023 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 9,6 Mio. Euro abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. Euro beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 66 für das Jahr 2020 ein Haushaltsresteabbau um 1,2 Mio. Euro berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wird aktuell von einem Haushaltsresteabbau um 1,5 Mio. Euro ausgegangen.

 


 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise