Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12226-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Alle im Antrag 19-12226 genannten Liegenschaften wurden 2016 unter der Maßgabe einer Direkteinspeisung beschränkt ausgeschrieben. Ergebnis war, dass lediglich eine Anlage auf dem Dach der Kita Heideblick errichtet werden konnte. Maßgeblich hierfür war, dass der Pächter keine Gewinnabsicht verfolgte, sondern ein Nullsummenspiel in Kauf nimmt und den Umweltnutzen in den Vordergrund stellte. Sofern alle unter 1 genannten Liegenschaften durch die Stadt in Eigenregie mit PV nachgerüstet werden (Ausnahme Heideblick), würden so im Sinne einer überschlägigen Abschätzung etwa 400 kWpeak mit Kosten von etwa 750.000 € installiert werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt nicht eingeplant.

 

Das Mietmodell einer Anmietung extern errichteter PV-Anlagen durch die Stadt ist der Verwaltung bekannt. Hintergrund dieses Modells ist die Vermeidung bzw. Reduzierung der EEG-Umlage auf 40 % auf selbst genutzten Strom. Gemäß einer Städteumfrage bzgl. des geplanten PV-Zubaukonzeptes der Stadt Braunschweig verfolgt keine der Kommunen dieses Konzept.

 

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, wie folgt vorzugehen:

 

1. Bereitstellung von Dachflächen für externen Bau und Betrieb

Die Stadt Braunschweig wird in 2020 einen abschließenden Versuch starten, für eine externe Bewirtschaftung, gut geeignete Liegenschaften unter Ausschluss der 40%-EEG-Regelung am Markt anzubieten und abhängig von der Nachfrage nachsteuern.

 

2. Städtischer Ausbau von Photovoltaik auf kleinteiligen Bestandflächen

Kleinteilige Dachflächen sind für Investoren nicht interessant. Deshalb wird vorgeschlagen, durch Umschichtung aus bestehenden Globalansätzen des Investitionsplans wird beginnend ab 2020 jährlich ein Budget von 50.000 € bereitzustellen, um auf kleineren städtischen Liegenschaften (z. B. Dorfgemeinschaftshäuser, Ortsfeuerwehren, kleinere Kitas) Photovoltaik bereitstellen zu können. Von genannter Summe könnten bis zu fünf Liegenschaften pro Jahr aufgerüstet werden. Voraussetzung sind eine ausreichende Tragfähigkeit der bestehenden Dachkonstruktion, eine ausreichend lange voraussichtliche Standzeit der Dachhaut von mind. 20 Jahren und eine ungestörte Sonneneinstrahlung. Die Größe der PV-Anlage orientiert sich dabei an der Größe der Dachfläche. Damit liegt trotz der gegenüber dem Eigenverbrauch geringeren Einspeisevergütung das Primat unter ökologischen Aspekten auf der maximalen Stromgewinnung. Die Prüfung, Bewertung und Auswahl in einer Prioritätenliste wird den Gremien mitgeteilt.

 

3. Realisierung von Photovoltaik bei Dachsanierungen und Neubauten

Generell soll bei allen geeigneten Neubaumaßnahmen sowie umfassenden Sanierungen Photovoltaik durch die Stadt vorgesehen werden. Die Kosten hierfür sollen direkt aus dem Projekt gespeist werden. Entsprechende zusätzliche Mittel sind im Zuge des Investitionssteuerungsverfahrens bereitzustellen. Gemäß geplantem PV-Zubaukonzept sollen PV-Anlagen zukünftig nicht mehr an der Grundlast, sondern gemäß der zur Verfügung stehenden Fläche ausgelegt werden. Flächenorientierte Anlagen sind nicht generell unwirtschaftlich, sondern unwirtschaftlicher als grundlastorientierte Anlagen

 

Sollten sich die Rahmenbedingungen für externe Investoren in den nächsten Jahren verbessern, muss das Konzept angepasst werden.

 


 

 

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