Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-12372
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern - Änderungsantrag zu DS 19-12226
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit den Planungen für Photovoltaikanlagen auf den städtischen Dächern, die in der Mitteilung 13359/13 genannt wurden und bislang noch nicht mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sind. Noch im ersten Quartal 2020 wird dem Rat mitgeteilt, welche der hier genannten Dächer bis wann mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein werden.
2. Parallel dazu entwickelt die Verwaltung Maßnahmen, mit denen die Kapazitäten für die Planung und den Bau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern deutlich gesteigert werden können. Das Ziel soll dabei sein, spätestens ab dem Jahr 2021 pro Jahr mindestens 6 Photovoltaikanlagen fertig stellen zu können. Diese Maßnahmen sollen den Gremien noch im zweiten Quartal mit detaillierten Informationen zum Mehraufwand bei Personal- und Sachkosten zugeleitet werden.
3. Priorität hat dabei die Variante, dass die Stadt die Anlagen selbst errichtet und betreibt und damit die Eigenstromversorgung des Gebäudes absichert.
4. Bei städtischen Neubauten oder großen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sind generell Photovoltaikanlagen vorzusehen. Ausnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
5. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehenden Dachfläche angepasst.
6. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, eine eigene Gesellschaft zum Betrieb der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern zu gründen. Dabei sollen verschiedene Varianten, u.a. auch die Form der Genossenschaft, an der sich auch Vereine und Verbände aus der Region beteiligen können, geprüft und bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Rat noch vor der Sommerpause 2020 vorgelegt werden.
7. Lässt sich keine der unter Punkt 6 geprüften Varianten auf absehbare Zeit umsetzen, wird ein Miet-Modell verfolgt. Die Stadt stellt dann die Dächer Vereinen oder Genossenschaften aus der Region zur Verfügung, mietet die dann darauf installierten PV-Anlagen wieder zurück und kann somit den Vorteil der Eigenstromnutzung nutzen.
Dieser Antrag ersetzt den Antrag DS 19-12226.
gez. Dr. Elke Flake
gez. Udo Sommerfeld
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ausbau der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern ging in der Vergangenheit nur schleppend und aus unserer Sicht viel zu zögerlich voran. So wurden z.B. noch nicht einmal alle Dächer mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, die bereits im Jahr 2014 geprüft und als geeignet eingestuft wurden. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss dringend mit Priorität verfolgt werden, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.
