Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12299-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fehlbefüllung / Sonderleerung der gelben Wertstofftonnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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03.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 20.11.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Von 713.477 regulären Behälterleerungen im Jahr 2018 wurden insgesamt 9.215 Wertstofftonnen aufgrund von Fehlbefüllungen zunächst von der Leerung ausgeschlossen und mit einem Aufkleber versehen, der zur Nachsortierung auffordert. Dies entspricht einer Quote von 1,3 %.
Von dieser Gesamtzahl fehlbefüllter Wertstofftonnen wurden, beauftragt durch den Eigentümer der betroffenen Grundstücke, 1.836 Stück als gebührenpflichtiger Restabfall entsorgt. Dies entspricht, bezogen auf die jährliche Gesamtanzahl von Behälterleerungen, einer Quote von 0,25 %. Die restlichen fehlbefüllten Behälter (7.379 Stück) wurden nach entsprechender Nachsortierung im Rahmen der Wertstoffsammlung abgefahren.
Zu 2.: Die fehlbefüllten Behälter werden zunächst nicht geleert und mit einem Aufkleber, der zur Nachsortierung auffordert, versehen. Darüber hinaus wird für jeden einzelnen dieser Behälter die Information über die Nichtleerung in der Behältersoftware hinterlegt. So können die Mitarbeiter im Servicecenter bei Rückfragen seitens der Eigentümer sofort erkennen, dass das Behältnis von der Leerung ausgeschlossen wurde.
Für die großen Wohnungsgesellschaften NiWo, BBG, Wiederaufbau und VWG wurde von ALBA ein zusätzliches Procedere etabliert. Diese Gesellschaften erhalten per Email eine Information über die Standorte, die von der Nichtleerung betroffen sind.
Eine Fotodokumentation über jede einzelne Fehlbefüllung erfolgt nicht und ist für die Müllwerker auch nicht zumutbar. Wegen eines halben Butterbrotes bleiben die Behälter jedoch nicht stehen. Sofern tatsächlich ein Behälter wegen einer kleineren Fehlbefüllung stehen bleiben sollte, ist eine Nachsortierung unproblematisch möglich.
Im weiteren Verfahren haben die Grundstückseigentümer nun grundsätzlich drei Möglichkeiten:
1. Nachsortierung und Bereitstellung der Wertstofftonne zum nächsten regulären Abfuhrtermin (kostenfrei)
2. Nachsortierung und Beauftragung einer kostenpflichtigen Sonderleerung als Wertstoff außerhalb des regulären Abfuhrtermins (gewerbl. Service von ALBA).
3. Keine Nachsortierung und Beauftragung der kostenpflichtigen Leerung als Restabfall (analog zur Gebühr für Restabfallbehälterleerung nach Vereinbarung).
Ein Automatismus, bei dem eine Fehlbefüllung als gebührenpflichtiger Restabfall entsorgt wird, existiert nicht. Der Eigentümer hat die freie Wahl.
Zu 3.: Eine über die unter 2. erläuterte Dokumentation hinausgehende Erfassung der Fehlbefüllungen erfolgt nicht. Weitere Erläuterungen und Dokumentationen würden wegen des erhöhten Personalaufwandes zu höheren Gebühren führen. Da sich das bisherige Vorgehen bewährt hat, schlägt die Verwaltung vor, für diese Vorgänge keine aufwändige zusätzliche Bürokratie aufzubauen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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110,1 kB
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