Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-12384

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Grundlage für die Benutzung der Volkswagenhalle Braunschweig ist die Hausordnung (Stand März 2019). Dort heißt es: „Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: […] rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial.

 

Frage 1. Wie wurde von der Geschäftsführung der Stadthallen GmbH sichergestellt, dass während des AFD-Parteitages vom 30.11. – 01.12.2019 dieser Teil der Hausordnung eingehalten wurde?

 

Der Rat hat am 17.09.2019 eine Resolution zum AFD Parteitag 2019 einstimmig beschlossen.  In der Resolution heißt es u.a.: „Die Stadthallen GmbH wird gebeten, dass - analog zur Beflaggung am Rathaus bei einem Teil der „Bragida-Veranstaltungen“ (Tolerant, Weltoffen, Selbstbewusst) - auch eine Beflaggung vor der Volkswagen-Halle durchgeführt wird.“

 

Frage 2. Wie wurde dieser Beschluss umgesetzt?

 

Frage 3. Wie viele öffentliche Großveranstaltungen (mit mehr als 1.000 Teilnehmenden) hat es in den letzten 5 Jahren in Braunschweig gegeben und bei wie vielen dieser Veranstaltungen wurde eine maximale Geräusch-Emission von 90 dB verfügt und gemessen?

 

 

 

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