Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 19-12381

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bis vor einem Jahr war sich der Finanzdezernent (noch zum Finanzausschuss am 29.11.2018) sehr sicher, aus dem für die Stadt teuren Stromliefervertrag herauszukommen: https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/tmp/tmp/454281-136957022155/957022155/01262022/22-Anlagen/01/VorlageTOP5WirtschaftsplanAnlage.pdf


Nun urteilte das Gericht:

Die diesjährige Vorlage zum Wirtschaftsplan von BS-Energy wurde erst kurz vor der Sitzung des Finanzausschusses auf Anforderung der BIBS-Fraktion zugestellt: Darin versteckt und beiläufig mitgeteilt wurde, dass die in München seit Jahren anhängige Klage gegen den Stromliefervertrag von BS Energy mit EON bereits im Sommer entschieden worden ist. Die Verwaltung selbst geht nun davon aus, dass das Urteil trotz eingelegter Nichtzulassungsbeschwerde (das Gericht hat die Revision ausgeschlossen) bald rechtskräftig wird.

Unsere Nachfragen zum Sachverhalt im Finanzausschuss vom 28.11.2019 blieben in wesentlichen Punkten unbeantwortet.

Wir fragen deshalb:

 

1. Zur Sperrminorität der Stadt bei wichtigen Geschäftsvorhaben von BS-Energy:
Wann wurde die Option einer Verlängerung des Stromliefervertrages mit Eon  -  vor Unterschrift des Vorstandes  - mit der Stadt abgestimmt?

 

2. Zur Haftung:
Bis wann kann die Stadt Haftungsansprüche - z.B. gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter veolia - geltend machen?

 

3. Zum Gerichtsurteil in München vom Juli 2019:
Wie kann das Gerichtsurteil den städtischen Gremien zugänglich gemacht werden?

 

 

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