Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12388
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung für Kanalbaumaßnahmen Kreuz Braunschweig-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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13.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff auf die Haushaltsplanung 2020 der Sonderrechnung Stadtentwässerung der SE|BS die Finanzierung der Umlegungsarbeiten an den Entwässerungsleitungen am Kreuz Süd zuzusagen.
Die Verhandlungen mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) sind mit dem Ziel weiter zu führen, dass die Kosten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch die NLStBV als Veranlasser der Baumaßnahmen getragen werden.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage um einen Vorgriff auf die vom Rat zu beschließende Haushaltssatzung 2020.
Anlass
Die NLStBV bereitet die Erneuerung der Brücken am Kreuz Süd (A 39/B 4, Verlängerung Wolfenbütteler Straße) vor. Der schlechte Zustand der Brücken erfordert eine sehr zügige Realisierung, um Sperrungen dieser wichtigen Stadteinfahrt für Kfz und Stadtbahn zu vermeiden. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs werden im Vorfeld des Brückenbaus Behelfsbrücken gebaut. Außerdem müssen durch die SE|BS Abwasserkanäle aus dem Baufeld der neuen Brücken heraus verlegt werden, um den Brückenbau zu ermöglichen.
Der Bauablauf war zuletzt am 01.10.2019 zwischen NLStBV, SE|BS und der Verwaltung besprochen worden. Abgestimmt war, dass die NLStBV als ersten und wichtigsten Bauabschnitt die Behelfsbrücken realisiert, damit möglichst schnell Betriebssicherheit für diese wichtige Verkehrsbeziehung geschaffen wird, für den Fall, dass die nächste Brückenprüfung weiter verschlechterte Ergebnisse ergeben sollte.
Die NLStBV hat den Bauablaufplan kurzfristig verändert und den Baubeginn für den Kanalbau, der für Oktober 2020 abgestimmt war, auf Anfang 2020 vorgezogen. Die Finanzierung des Kanalbaus muss daher im Vorgriff auf den Beschluss über den Haushalt 2020 unverzüglich sichergestellt werden.
Die kurzfristige und überraschende Bauablaufänderung hat die NLStBV nicht mit der Verwaltung abgestimmt. Die Verwaltung hat Ende November durch die SE|BS vom geänderten Bauablauf erfahren, so dass jetzt sehr kurzfristig reagiert werden muss, um weitere Verzögerungen des Gesamtprojektes zu vermeiden.
Bisher geplantes Vorgehen zur Finanzierung
Ursprünglich hatte die NLStBV einen Baubeginn schon in 2019 vorgesehen. Das von der SE|BS beauftragte Ingenieurbüro ermittelte in 2019 die voraussichtlichen Kosten auf rund 5 Mio. €. Die Maßnahme wurde von der SE|BS ausgeschrieben. Das Submissionsergebnis ergab Baukosten von rund 15 Mio. €. Diese Kosten konnte weder die NLStBV noch die Stadt decken. Die Ausschreibung wurde im Juli 2019 aufgehoben.
Die Kostenträgerschaft für die Verlegung der Kanäle konnte trotz eines intensiven rechtlichen Austauschs zwischen der Stadt Braunschweig und der NLStBV bisher nicht geklärt werden. Die NLStBV ist zurzeit weder zur Finanzierung des Kanalbaus noch zur Vorfinanzierung bis zur rechtliche Klärung bereit. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung ist wahrscheinlich. Einvernehmen besteht darüber, dass wegen der Bedeutung des Verkehrsknotens mit der Baumaßnahme nicht auf die Klärung des Rechtsstreits gewartet werden kann. Die Verwaltung hat unabhängig von der Haltung der NLStBV geprüft, ob eine Vorfinanzierung durch das Land oder durch die Stadt sinnvoller ist. Nach wirtschaftlicher Prüfung ist die Vorfinanzierung durch die Stadt und damit über eine Forfaitierung als Besondere Investition im bestehenden Vertrag mit der SE|BS die wirtschaftlichste Lösung. Damit wird insbesondere vermieden, dass die Stadt nach der rechtlichen Klärung gegebenenfalls zusätzlich zu den Baukosten noch Zinsforderungen und Verwaltungskosten der NLStBV tragen müsste. Vielmehr würde die Stadt dann, wenn sie sich im Rechtsstreit durchsetzt, gegenüber der NLStBV neben Baukosten noch Zinsforderungen und Verwaltungskosten geltend machen.
Die Investitionskosten in der aktuell von der SE|BS ermittelten Höhe von 15 Mio. € werden im Rahmen des Haushaltsplans der Sonderrechnung Stadtentwässerung in den ergänzenden Erläuterungen zu dem Kapitalkostenentgelt „Investitionen“ für 2020 (Bestandteil des Vorberichts zum Haushalt der Sonderrechnung) dargestellt. Die aus der Investition resultierenden Entgelte sind in dem Kapitalkostenentgelt Investitionen berücksichtigt, das Bestandteil der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ des Ergebnishaushaltes ist.
Dies sollte dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Anschließend sollte die verbindliche Finanzierungszusage an die SE|BS rechtzeitig für eine Ausschreibung für einen Baubeginn im Oktober 2020 ausgesprochen werden.
Aktuelle Dringlichkeit
Aufgrund der hohen Einzelinvestitionshöhe hat die SE|BS am 29.11.2019 eine verbindliche Finanzierungszusage für die Kanalbauarbeiten erbeten. Dieses Anliegen ist grundsätzlich nachvollziehbar und berechtigt. Andernfalls sieht sich die SE|BS gezwungen, die bereits veröffentlichte erneute Ausschreibung aufzuheben. Die Angebotseröffnung ist für den 24.01.2020 terminiert und damit weit vor Rechtskraft des Haushalts 2020. Die Aufhebung der Ausschreibung würde das Gesamtprojekt weiter verzögern und damit das Risiko, dass das Kreuz Süd für den öffentlichen Verkehr einschließlich Stadtbahnverkehr über längere Zeit ohne Behelfsbrücken nicht zur Verfügung steht, erhöhen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Mit E-Mail vom 05.12.2019 hat die SE|BS ergänzend mitgeteilt, dass aufgrund der fehlenden Finanzierungszusage das Vergabeverfahren gestoppt wurde. Es werde geprüft, welche Änderungen im Verfahrensablauf möglich sind, falls am 17.12.2019 festgestellt wird, dass die Mittelbereitstellung gesichert ist. Das Projekt ruht also seit dem 05.12.2019.
Weiteres Vorgehen
Unmittelbar nach zustimmendem Ratsbeschluss wird die Finanzierung zugesagt. Die Verhandlungen mit der NLStBV werden fortgesetzt. Die Verwaltung wird die Baumaßnahme insbesondere wegen der großen verkehrlichen Bedeutung weiter eng begleiten. Die NLStBV beabsichtigt, die Bevölkerung intensiv über die Baumaßnahme zu informieren. Eine eigene Internetseite für das Projekt ist bei der NLStBV in Vorbereitung.
