Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12237
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzessionsvertrag über das Recht und den Betrieb von Weiterleitungen des Fernalarmes von Brandmeldeanlagen (BMA) auf die Integrierte Regionalleitstelle BS/PE/WF
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 0140 Referat Rechnungsprüfungsamt; 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Abschluss eines zeitlich befristeten Konzessionsvertrags über das Recht und den Betrieb von Weiterleitungen des Fernalarmes von Brandmeldeanlagen (BMA) über eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) auf die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) der Stadt Braunschweig wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma Siemens bestand ein Konzessionsvertrag über den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen vom 07.05.1975, ergänzt um die Anpassung vom 16.12.2004 und die Zusatzvereinbarung vom 18.06./07.07.2009.
Die Stadt Braunschweig hatte in dieser Vereinbarung der Firma Siemens für die Dauer der Vertragslaufzeit das ausschließliche Recht eingeräumt, im regionalen Zuständigkeitsbereich Braunschweig eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen. Die Anlage dient dabei dem Herbeirufen der Feuerwehr und grundsätzlich nur der Übermittlung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen der angeschlossenen Teilnehmer.
Die zugrundeliegenden Vertraglichkeiten wurden mit Datum vom 13.06.2018 zum 31.12.2019 durch die Stadt gekündigt.
Im Einvernehmen mit den an der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) beteiligten Kommunen Landkreis Peine und Landkreis Wolfenbüttel bereitet die Stadt Braunschweig derzeit eine wettbewerbliche Vergabe einer neuen BMA-Konzession vor. Aufgrund der notwendigen Abstimmungen und der erforderlichen externen Beteiligungen wird dieser Prozess absehbar noch Zeit in Anspruch nehmen. Weiterhin errichtet die Stadt Braunschweig derzeit ein neues Führungs- und Lagezentrum, verbunden mit der technischen Erneuerung der IRLS.
Vor diesem Hintergrund soll zunächst ein zeitlich befristeter Konzessionsvertrag mit der Firma Siemens abgeschlossen werden, damit die Meldewege weiterhin gewährleistet sind. Das geplante Vorgehen ist mit dem städtischen Rechtsreferat und dem RPA abgestimmt.
Wesentliche Vertragsinhalte sollen u. a. sein:
- Die Stadt räumt dem Konzessionsnehmer für die Dauer des Vertrages in Form einer Konzession das Recht ein, Alarmübertragungs-Anlagen zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsbereich der Stadt zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben.
- Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, die Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen durch Dritte zuzulassen, um damit den Betreibern von Brandmeldeanlagen („BMA-Betreibern“) die Möglichkeit zu eröffnen, zur Übertragung von Brandmeldungen nicht nur die Übertragungseinheit des Konzessionsnehmers einsetzen zu können.
- Der Konzessionsnehmer trägt der Stadt gegenüber alle mit dem Bau, dem Unterhalt, dem Betrieb, der Verlegung oder dem Abbau der Anlagen verbundenen Kosten.
- Der Konzessionsnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage regelmäßig gewartet und Störfälle schnellstmöglich behoben werden.
- Weiterhin enthält der Vertrag Haftungsregelungen des Konzessionsnehmers.
Für die genauen Vertragsinhalte wird auf die nichtöffentliche Mitteilung 19-12387 verwiesen.
Die Gremien werden bezüglich einer entsprechenden späteren Vergabeempfehlung in den weiteren Prozess miteinbezogen.
