Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12161
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik (Wahlen)
- Beteiligt:
- 0120 Stadtentwicklung und Statistik; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0300 Rechtsreferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vorschlagsliste umfasst die in der Anlage lfd. Nr. 1 bis 45 genannten Personen.
Der Rat der Stadt Braunschweig stimmt dieser Vorschlagsliste zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig für die Amtsperiode vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2025 zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Amtsperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig (VG) endet am 31. März 2020. Die Neuwahl erfolgt durch einen Wahlausschuss am VG aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk (Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg, Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel), die gemäß § 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) von den jeweiligen Vertretungskörperschaften aufgestellt werden. In eine Vorschlagsliste ist jeweils die doppelte Anzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzunehmen.
Mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 hat das Verwaltungsgericht Braunschweig mitgeteilt, dass aus den Vorschlägen der Stadt Braunschweig 20 Personen gewählt werden und die Vorschlagsliste demnach mindestens 40 Personen umfassen muss. Eine geringfügige Überschreitung wäre unproblematisch.
Die Vorschlagsrechte für die aufzustellende Liste verteilen sich in entsprechender Anwendung der Regelungen über die Besetzung der Ratsausschüsse gemäß § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bei 40 Personen wie folgt auf die Fraktionen bzw. die Gruppe:
Fraktion SPD 13 Vorschläge
Fraktion CDU 10 Vorschläge
Fraktion GRÜNE 5 Vorschläge
Fraktion AfD 4 Vorschläge
Fraktion BIBS 2 Vorschläge
Fraktion DIE LINKE. 2 Vorschläge
Fraktion FDP 2 Vorschläge
Gruppe Die Fraktion P² 2 Vorschläge
Machen nicht alle Fraktionen von ihrem Vorschlagsrecht umfassend Gebrauch, führt dies nicht zur Fehlerhaftigkeit der Vorschlagsliste, sofern der Rat der Vorschlagsliste mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit zustimmt. Gleiches gilt, wenn Fraktionen mehr Vorschläge unterbreiten, als ihnen nach den vorgenannten Verteilungsregelungen zustehen.
In der Anlage sind Personen aufgeführt, die bis zur Erstellung der Vorlage von den Fraktionen benannt wurden bzw. die sich eigenständig um die Aufnahme in die Vorschlagsliste beworben haben. Bisher sind nicht alle Vorschlagsrechte wahrgenommen worden. Die vorliegenden Eigenbewerbungen kann der Rat bei seiner Entscheidung mitberücksichtigen.
Unter Einbeziehung der von den Fraktionen bisher nicht berücksichtigten Eigenbewerbungen stehen zurzeit insgesamt 45 Personen auf der vorläufigen Vorschlagsliste. Das VG erwartet entsprechend der gesetzlichen Regelung mindestens 40 Vorschläge.
Alle in der Anlage aufgeführten Personen erfüllen die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO, soweit dies von der Verwaltung überprüft werden konnte (§ 20 VwGO: Deutsch, 25. Lebensjahr vollendet, Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks). Soweit die Personen bereits ihre Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes schriftlich erklärt haben, ist dies in der Anlage entsprechend gekennzeichnet.
Gemäß § 28 Satz 4 VwGO ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Die Vorschlagsliste muss dem Verwaltungsgericht bis zum 1. Februar 2020 übersandt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anlage zu dieser Vorlage wegen der enthaltenen Personendaten vertraulich zu behandeln ist. Entsprechend ist sie als nichtöffentliche Anlage klassifiziert.
