Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12315-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 16.01.2019 (DS 19-12315) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Der Bunker wurde im November 2015 durch die Montage von Niststeinen, Erstellen einer Einflugöffnung und Verschluss des Zugangs als Fledermaus-Winterquartier hergerichtet. Eine erste Besiedlung wurde im Winter 2016/17 festgestellt. Seitdem wurden bei den jährlichen Besiedlungskontrollen in den Wintermonaten (zuletzt am 30. Januar 2019) die Fledermausart „Braunes Langohr“ (Plecotus auritus) in dem ehemaligen Bunker nachgewiesen, welche als sogenannte Pionierart ein typischer Erstbesiedler von neu geschaffenen Quartierstandorten ist.

 

Die Neuerrichtung eines Quartiers für die genannte Art soll zeitnah im Jahr 2020 erfolgen.

 

Zu Frage 2:

 

Hintergrund für die Entscheidung, die Bunkeranlage zu entfernen, war die Übermittlung eines Polizei- und Feuerwehreinsatzes an die Verwaltung, aus dem hervorging, dass es sich bei dem Bunker um eine potentielle Gefahrenstelle handelte. Zunächst hatte die Feuerwehr die aufgebrochene Öffnung provisorisch mit einer Hartfaserplatte und einer Dachlatte verschlossen. Mit Kenntnisnahme der Meldung der Polizei bzw. der Feuerwehr ging zeitgleich zusätzlich ein Hinweis auf diese Gefahrenstelle von einem Querumer Bürger bei der Verwaltung ein, der befürchtete, dass ein Kind in den Bunker stürzen und sich verletzen könnte

.

Vor Beauftragung der Abrissarbeiten fand ein Ortstermin mit Vertretern der für die Fläche zuständigen Grünflächenverwaltung und eines Bauunternehmens statt, das den Auftrag zum Abbruch des Bunkerreliktes erhalten sollte. Bei diesem Ortstermin wurde von mehreren Personen durch den ca. 40 cm breiten Spalt des zerstörten Mauerwerks mit einer Taschenlampe das Innere der Bunkeranlage sorgfältig ausgeleuchtet. Dabei waren keinerlei Anzeichen auf Fledermäuse zu erkennen. Am Boden der Anlage lagen Unrat sowie Scherben und ganze Glasflaschen.

 


Zu Frage 3:

 

Das Bunkerrelikt mit einer Grundfläche von ca. 3,00 m x 6,00 m befand sich in einer Grünanlage im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Stadtgrün und Sport. Zum Zeitpunkt des Abrisses war die Anlage mit Efeu eingewachsen und es war nicht erkennbar, dass es sich um ein „Wahrzeichen“ oder ein bedeutendes Bauwerk handeln könnte.

 

Das Bauwerk machte vielmehr den Eindruck, als würde ihm keine besondere Beachtung geschenkt werden. Ein Informationsschild, wie sie sich an vielen anderen Stellen in Querum mit Hinweis auf historisch bedeutende Örtlichkeiten befinden, fehlte hier ebenfalls. Ebenso gibt es keinerlei Hinweis auf das Bunkerrelikt auf der Homepage www.querum-bs.de. Aus dem vorgenannten Grund und vor dem Hintergrund der Beseitigung einer Gefahrenstelle sah die Grünflächenverwaltung keine Veranlassung, den Heimatpfleger zu informieren


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise