Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12298-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 20.11.2019 (19-12298) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der naturschutzrechtliche Teil der Baugenehmigung zum Az.: 0630/536/2018, Bienroder Straße 1 A, 1 B, lautet wie folgt:

 

„Naturschutz“

 

An der vorhandenen Rotbuche wurde zwischenzeitlich ein Pflegeschnitt durch die Firma HERBACOR durchgeführt. Dieser ist nach fachlicher Beurteilung ordnungsgemäß und technisch korrekt durchgeführt worden.

  

Nebenbestimmungen:

  

1.  Die vorhandene Rotbuche ist auf Dauer zu erhalten. Sie darf durch die Baumaßnahme weder geschädigt noch zerstört werden.

  

2.  Die Schutzvorschriften zum Schutz/Erhalt von Bäumen „DIN 18920, Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und der „RAS-LP 4, Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege“ sind während der Baumaßnahmen zu beachten und einzuhalten.

  

3.  Der Kronentraufenbereich der Rotbuche ist durch einen festen Bauzaun vor jedweden Bautätigkeiten zu schützen.
 

4. Der feste Bauzaun zum Schutz der Rotbuche ist vor jedweden Abriss- und Bautätigkeiten aufzustellen. Die Aufstellung ist in Abstimmung und im örtlichen Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig für die Dauer der Bautätigkeiten aufzustellen. Die Aufstellung ist rechtzeitig (3 Werktage) vorher der Unteren Naturschutzbehörde (Ansprechpartner [im Original benannt]) mitzuteilen.“

 

Unabhängig von den baurechtlichen Auflagen erfolgten Kontrollen sowie eine Bewässerung der Rotbuche seitens der Unteren Naturschutzbehörde.

 

 

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