Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12263-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandhaltung Bus- und Stadtbahnhaltestellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 15.11.2019 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Zuständigkeiten für den Bau und die Unterhaltung von Stadtbahn- und Bushaltestellen sind wie folgt:
Aufgabenbereich Haltestelle | Stadtbahnhaltestellen | Bushaltestellen |
Neubau, Umbau und Rückbau | BSVG | Stadt |
Unterhaltung | BSVG | Stadt |
Reinigung | BSVG | BSVG |
Winterdienst | BSVG | BSVG |
Aufgabenbereich Wetterschutz | Stadtbahnhaltestellen | Bushaltestellen |
Wetterschutz ohne Werbung (Aufstellung) | BSVG | Stadt |
Wetterschutz ohne Werbung (Unterhaltung) | BSVG | BSVG |
Wetterschutz mit Werbung (Aufstellung und Unterhaltung) | Ströer
| Ströer |
Darüber hinaus gibt es Sonderfälle wie z. B. wenige Bushaltestellen, die sich an Landes- und Bundesstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt befinden. Hier liegt die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Haltestelle bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Bei den Verknüpfungshaltestellen (Stadtbahn und Bus) ist die BSVG für den Bau und die Unterhaltung zuständig.
Zur Priorisierung von barrierefrei umzubauenden Bushaltestellen wird auf die Drucksache 18-09709 verwiesen.
