Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12263-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion P2 vom 15.11.2019 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Zuständigkeiten für den Bau und die Unterhaltung von Stadtbahn- und Bushaltestellen sind wie folgt:

 

Aufgabenbereich Haltestelle

Stadtbahnhaltestellen

Bushaltestellen

Neubau, Umbau und Rückbau

BSVG

Stadt

Unterhaltung

BSVG

Stadt

Reinigung

BSVG

BSVG

Winterdienst

BSVG

BSVG

 

Aufgabenbereich Wetterschutz

Stadtbahnhaltestellen

Bushaltestellen

Wetterschutz ohne Werbung (Aufstellung)

BSVG

Stadt

Wetterschutz ohne Werbung (Unterhaltung)

BSVG

BSVG

Wetterschutz mit Werbung

(Aufstellung und Unterhaltung)

Ströer

 

Ströer

 

Darüber hinaus gibt es Sonderfälle wie z. B. wenige Bushaltestellen, die sich an Landes- und Bundesstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt befinden. Hier liegt die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Haltestelle bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Bei den Verknüpfungshaltestellen (Stadtbahn und Bus) ist die BSVG für den Bau und die Unterhaltung zuständig.

 

Zur Priorisierung von barrierefrei umzubauenden Bushaltestellen wird auf die Drucksache 18-09709 verwiesen.

 

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise