Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-11935-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodenbelastung in Kleingartenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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11.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² vom 11.10.2019 (19-11935) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Im Jahre 1998 von der Verwaltung beauftragte Untergrunduntersuchungen ergaben, dass im Bereich der Kleingärtnervereine Webersche Sandgrube, Hägener, Morgenland und Sonniges Land Altablagerungen vorhanden sind. Während bei den Vereinen Webersche Sandgrube und Sonniges Land die Mehrzahl der Gärten im Bereich von Altablagerungen liegen, sind bei den Vereinen Hägener und Morgenland nur einige wenige Parzellen betroffen. Infolgedessen wurden in Abstimmung mit dem Landesverband der Kleingärtner und den jeweiligen Vorständen der Kleingärtnervereine in den verdächtigen Bereichen in zwei Stufen unter Beteiligung der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Hameln Bodenqualitätsuntersuchungen (LUFA) durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass bei dem Kleingartenverein Sonniges Land kein Handlungsbedarf besteht. Bei den anderen Kleingartenvereinen wurden Belastungen mit Schwermetallen und Benzo(a)pyren festgestellt.
Alle betreffenden Vereine sind von der Verwaltung umfassend informiert worden und geben diese Informationen an die Parzellenpächter weiter.
Zu Frage 2.:
Generell wurden die Vorschläge der LUFA an die betreffenden Vereine weitergegeben mit der Auflage, diese einzuhalten. Die Vereine geben die entsprechenden Informationen an die Parzellenpächter weiter.
- Sämtliches Gemüse sollte vor Verzehr gründlich gewaschen werden
- Auf den Anbau von Wurzelgemüsen (Möhren, Rettich, Radies, Schwarzwurzeln u. ä.) ist zu verzichten
- Der Anbau und Verzehr von Obst und Fruchtgemüse ist unbedenklich
- Im KGV Hägener wurde empfohlen, einen Bereich von ca. 1.700 qm, bestehend aus einem Grünstreifen und drei Parzellen, aus der Nutzung zu nehmen; dieses wurde umgesetzt.
Zu Frage 3.:
Es besteht aus fachlicher Sicht keine Veranlassung zur Regelung hinsichtlich der Entsorgung von belastetem Rasenschnitt oder Gemüse. Insofern stellt sich die Frage nach der öffentlichen Einsehbarkeit auch nicht.
