Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12325-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschiebungen von Sanierungsraten im Entwurf des Haushaltsplanes für 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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06.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 23.11.2019 (Ds 19-12325) wird wie folgt beantwortet:
Die große Menge an zu realisierenden baulichen Projekten wird von der Verwaltung permanent im Hinblick auf die Dringlichkeit ihrer Realisierung priorisiert. Gründe, warum die zahlreichen Bauvorhaben hinsichtlich der Realisierungszeiträume in eine Reihenfolge gebracht werden müssen, gibt es verschiedene. Dazu gehören:
- Trotz steigender personeller Ressourcen ist eine gleichzeitige Abwicklung aller Maßnahmen nicht möglich, da die Fachkräfte am Arbeitsmarkt nur sukzessive erfolgreich gewonnen werden können. Zahlreiche Stellen konnten deshalb in der Hochbauverwaltung noch nicht besetzt werden.
- Die boomende Bauwirtschaft setzt derzeit Grenzen des Machbaren. Mehrfach hat es bereits auf Ausschreibungen keine oder stark verteuerte Angebote gegeben. Zurzeit wird deshalb geprüft, ob durch alternative Beschaffungen größere Umsätze erzeugt werden können.
Bei den baulichen Maßnahmen bilden Investitionen für die Infrastruktur für Kinder vom Vorschulalter bis zu den jungen Erwachsenen im berufsbildenden Schulwesen einen großen Schwerpunkt. Dennoch ist es auch hier erforderlich, Prioritäten zu setzen, die nach folgenden Kriterien getroffen worden sind:
1. Sicherheitsfragen
2. Laufende Projekte werden nicht gestoppt
3. Rechtliche Verpflichtungen müssen erfüllt werden
Zur Erfüllung der Verpflichtungen des Schulträgers aus dem Niedersächsischen Schulgesetz werden für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler aufgrund steigender Schülerzahlen zusätzliche Schulkapazitäten benötigt. Dies bedingt den Neubau von Schulen bzw. deren Erweiterung im Bereich der Grundschulen, Gymnasien und des Sekundarbereichs I. Ähnliche Verpflichtungen entstehen im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten. Darüber hinaus rüstet sich die Stadt für den ständig steigenden Bedarf im Bereich der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen. Hier könnte nach dem aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene die Einführung eines Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung entstehen. Unabhängig davon hat der Rat bereits 2017 be-schlossen, dass alle Grundschulen auf der Grundlage einer Prioritätenliste sukzessive in Ganztagsschulen umgewandelt werden sollen.
Dieses vorausgeschickt werden die Einzelfragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Eine neue Bewertung des Sanierungsbedarfs der einzelnen Schulen ist nicht erfolgt. Die Sanierung der Schulen ist aber insgesamt in Konkurrenz zu den zwingend notwendigen Neubauten bzw. Erweiterungsbauten im Bereich der Schulen und der Kindertagesstätten getreten. Deshalb hat es Verschiebungen gegeben.
Zu Fragen 2 und 3:
Auf die Einleitung zur Beantwortung der Anfrage wird verwiesen.
