Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12348
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2020 - Investitionsprogramm 2019 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Entscheidung
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19.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Über die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 bis 1.2) und über die Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) wird abgestimmt wie in den Anlagen vermerkt. Die Anlagen samt Einzelabstimmungsergebnissen sind Bestandteile des Beschlusses.
2. Dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 und dem Entwurf des Investitionsprogramms 2019 -2023 wird unter Berücksichtigung der Einzelabstimmungsergebnisse zu den Anträgen der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte (Anlagen 1.0 bis 1.2) und den Ansatzveränderungen der Verwaltung (Anlagen 2.1 und 2.2) zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Anlagen 1 (1.0-1.2) sind die den Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Soziales und Gesundheit und des Sozialreferates betreffenden Anfragen/Anregungen und finanzunwirksamen Anträge (1.0), die Anträge zum Ergebnishaushaushalt 2020 (1.1) sowie zum Finanzhaushalt und Investitionsprogramm 2019-2023 (1.2) der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte aufgelistet. Die Anlagen 2.1 und 2.2 beinhalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung.
Die Anlage 3 beinhaltet die unentgeltlichen Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Soziales und Gesundheit – aus dem Haushaltsplan-Entwurf 2020.
Hinweise:
Die Anträge der Fraktionen/Stadtbezirksräte sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung haben Änderungen der Produkterträge und -aufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind die Auswirkungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültigen Produkt-Planbeträge können daher erst im Enddruck des Haushaltsplans 2020 abgebildet werden.
Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für den Fachbereich 50 Haushaltsreste von 306.893 € gebildet worden. Bis Ende 2023 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 222.925 € abzubauen. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den Fachbereich 50 für das Jahr 2020 ein Haushaltsresteabbau um 34.221 € berücksichtigt. Für das Jahr 2019 wird aktuell von einem Haushaltsresteabbau um 49.747 € ausgegangen.
Zum Jahresabschluss 2018 (für das Haushaltsjahr 2019) sind für das Referat 0500 Haushaltsreste von 8.726 € gebildet worden. Der durch die Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2023 mit insgesamt 36,8 Mio. € beziffert, beinhaltet keine konkreten Raten für den Abbau 2019 und 2020.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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16,1 MB
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2
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öffentlich
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3 MB
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3
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öffentlich
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315,6 kB
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4
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öffentlich
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14,7 MB
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5
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öffentlich
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17 MB
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6
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öffentlich
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253,8 kB
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7
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öffentlich
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247,1 kB
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8
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öffentlich
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110,5 kB
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9
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öffentlich
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121,9 kB
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