Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12186-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Förderprogramms für regenerative Energien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.12.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Darstellung des Sachverhalts der am 05.12.2019 im Planungs- und Umweltausschuss beschlossenen Vorlage (19-12186) zum Förderprogramm für regenerative Energien findet sich bezüglich der Lärmklassifizierung von Luftwärmepumpen eine anderslautende Aussage gegenüber dem Inhalt der beschlossenen Förderrichtlinie.
Der Satz „Zusätzlich sollen ab 2020 auch Luftwärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von unter 50 dB (A) gefördert werden, die somit deutlich leiser sind, als die Mehrzahl der bisher installierten Anlagen.“ entstammt einem früheren Bearbeitungsstand und soll an die Festlegungen in der „Richtlinie zur Förderung regenerativer Wärme“ angepasst werden.
Der oben zitierte Satz wird gestrichen und ersetzt durch: „Zusätzlich sollen ab 2020 auch Luftwärmepumpen mit einem Schallleistungspegel von 55 - 65 dB (A) je nach Leistungsklasse (unter 55 dB (Anlagengröße < 6 kW), unter 60 dB (Anlagengröße 6 – 12 kW) und 65 dB (Anlagengröße > 12 kW) gefördert werden, die somit deutlich leiser sind, als die Mehrzahl der bisher installierten Anlagen.“
