Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12294-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Koppelung der Parkgebühren in der Innenstadt an die Ticketpreise im ÖPNV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0120 Stadtentwicklung und Statistik
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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17.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 20. November 2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Derzeitiges Vorgehen zur Bestimmung der Parkgebühren:
Derzeit werden die Parkgebühren gemäß Beschluss des Rats vom 19.12.2017 (DS 17-05512) anhand des „Verbraucherpreisindex“ jährlich überprüft. Soweit sich daraus eine Steigerung ergibt, die eine Parkgebührenerhöhung von mind. 0,10 € für 30 Min. Parkdauer zulässt, wird die Verwaltung eine entsprechende Anhebung vorschlagen. Eine Anpassung fand seitdem nicht statt, weil eine entsprechende Steigerung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex nicht erreicht wurde.
Derzeitige Höhe der Parkgebühren in der Innenstadt (Parkzone I):
Die aktuelle Höhe der Parkgebühren ergibt sich auch aus der Drucksache 17-05512. Für die Innenstadt (Parkzone I) gelten folgende Parkgebühren:
Dauer | Preis |
30 Min. | 0,90 € |
60 Min. | 1,80 € |
90 Min. | 2,70 € |
120 Min. | 3,60 € |
150 Min. | 4,50 € |
180 Min. | 5,40 € |
Parkgebühren in der Parkgebührenzone I
Bewohnerparkbereiche sind von Parkgebühren ausgenommen.
Bisherige Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2009:
Der Verbraucherpreisindex hat sich seit 2009 wie folgt entwickelt:
Jahr | Verbraucher-preisindex |
2009 | 92,2 |
2010 | 93,2 |
2011 | 95,2 |
2012 | 97,1 |
2013 | 98,5 |
2014 | 99,5 |
2015 | 100 |
2016 | 100,5 |
2017 | 102 |
2018 | 103,8 |
Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit 2009
Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung des Verbraucherpreisindex von ca. 1,2 %. Unter Fortschreibung dieser Preisentwicklung würde sich für das Jahr 2025 rechnerisch eine Parkgebühr von 2,90 € für 90 Minuten in der Parkzone I ergeben.
Kopplung der Parkgebühren an alternative Preisindizes:
Neben dem allgemeinen Verbraucherpreisindex, gibt es zahlreiche weitere Preise und Indizes, deren Entwicklung als Referenz für die Parkgebührenordnung theoretisch ausgewählt werden könnten.
In Bezug auf die Anfrage zur Kopplung der Parkgebühren für 90 Minuten an den ÖPNV-Einzelfahrschein hat die Verwaltung die rechnerische Weiterentwicklung der Parkgebühren bei aktueller Kopplung an den Verbraucherpreisindex und bei Kopplung an den Einzelfahrschein mit folgendem Ergebnis betrachtet:
Unter Fortschreibung der bisherigen Preisentwicklung wird bei weiterer Anwendung des allgemeinen Verbraucherpreisindexes bis 2025 und darüber hinaus voraussichtlich das Parken für 90 Minuten im Vergleich zum Einzelfahrschein (Preisstufe Stadttarif Braunschweig) im ÖPNV (Fahrerverkauf) deutlich günstiger sein, da der allgemeine Verbraucherpreisindex weniger stark ansteigt als die Preise für einen Einzahlfahrschein im Verkehrsverbund Großraum Braunschweig. Siehe dazu Abbildung 1:

Der Verbraucherpreisindex ist ein deutschlandweiter Durchschnittswert über verschiedene Warengruppen hinweg. Er setzt sich unter anderem aus den Preisen für Personenbeförderungsleistungen im Verkehr zusammen, die für sich allein herausgestellt jährlich stärker steigen als der allgemeine Verbraucherpreisindex.
Die folgende Tabelle zeigt die jährliche durchschnittliche Preisänderung für den Einzelfahrschein sowie den allgemeinen Verbraucherpreisindex und den Verbraucherpreisindex für kombinierten Verkehr:
| Preis ÖPNV Einzelfahrschein | Verbraucher- Preisindex allgemein | Verbraucher-preisindex Kombinierter Verkehr |
Durchschnittliche jährliche Änderung 2009-2019 | 3,96% | 1,23% | 2,90 % |
Entwicklung verschiedener Preisindizes seit 2009
| Kopplung an ÖPNV Einzelfahrschein | Kopplung an Verbraucher-preisindex allgemein | Kopplung an Verbraucher-preisindex Kombinierter Verkehr |
Rechnerische, theoretische Höhe der Parkgebühren für 90 Min. in 2025 bei Kopplung an jeweiligen Index | 3,40 € | 2,90 € | 3,20 € |
Fortschreibung der Parkgebühren bei Kopplung an verschiedene Preisindizes
Daraus wird deutlich, dass die Preise für die Einzelfahrscheine im ÖPNV im Durchschnitt stärker steigen als der allgemeine und der auf Verkehr bezogene Verbraucherpreisindex.
Verfahrensvorschlag:
Der Abgleich der Parkgebühren mit einem Preisindex ist grundsätzlich sinnvoll, um nicht willkürlich zu handeln. Eine fixe Verknüpfung, wie sie derzeit vorgesehen ist, begrenzt aber die Möglichkeiten, angemessen auf aktuelle gesellschaftliche und politische Entwicklungen einzugehen und besondere Entwicklungen am Markt zu berücksichtigen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die unterschiedliche Kostenentwicklung für Mobilitätsangebote in den Blick zu nehmen, um auch über Preismaßnahmen eine Lenkungswirkung für die Verkehrsmittelwahl und für eine höhere Auslastung von PKW zu bewirken.
Beim Verkehrsverbund Region Braunschweig wird jedoch derzeit, unter Einbeziehung der Verbandsglieder des Regionalverbands Großraum Braunschweig, an einer Reform der Tarifstruktur gearbeitet. Mit einer neuen Tarifstruktur können sich grundlegende Änderungen im derzeit angebotenen Fahrscheinsortiment ergeben.
Auf Basis der Entwicklung von Fahrscheinpreisen, verschiedenen Preisindizes und ggf. auch anderen Preisen, über die die Verwaltung jeweils zu Jahresbeginn berichten könnte, besteht die Möglichkeit jährlich eine abgewogene individuelle Entscheidung über die Höhe der Parkgebühren für das Folgejahr zu treffen.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Entwicklung abzuwarten und den Antrag nicht zu beschließen.
