Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12310-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum aktuell genutzten Ausbildungszentrum der Feuerwehr Braunschweig in der Naumburgstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2019 [19-12310] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Ausbildungszentrum sieht sich als Lernort sowohl für den ehrenamtlichen Teil als auch für den hauptamtlichen Teil der Feuerwehr. Seit dem Bezug gab es eine Reihe von spürbaren Verbesserungen. Neben einer größeren Medienauswahl (Pinwände, Flipcharts, interaktiven Whiteboards usw.) tragen die nunmehr drei Lehrsäle zu einer deutlichen Optimierung des Ausbildungsangebotes und der Rahmenbedingungen bei. Auf dieser Basis konnte das Ausbildungsangebot insbesondere für den ehrenamtlichen Bereich ausgebaut werden. Gleichzeitig konnte die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausbildern sowohl auf der Ebene von Feuerwehr und Rettungsdienst als auch von Ehrenamt und Hauptamt ausgebaut werden. Diese Synergieeffekte erlauben es der Feuerwehr Braunschweig einen zeitgemäßen handlungsorientierten Lernansatz einzuführen, der sowohl durch die im Entwurf befindliche FwDV 2 als auch durch die gesetzlichen Vorgaben des Rettungsdienstes gefordert wird.
Dennoch gibt es einige Hürden, die die Nutzungsmöglichkeiten einschränken:
- Durch die nach 17:00 Uhr übenden Musikbands kommt es zu erheblichen Lärmbelästigungen. Dies schränkt die Nutzung gerade im ehrenamtlichen Bereich ein.
- Der Zuschnitt der Lehrsäle ist mit max. 26 nutzbaren Plätzen in den Lehrsälen 1 und 2 sowie 14 nutzbaren Plätzen im Lehrsaal 3 für die Truppmannlehrgänge und ähnlich große Lehrgänge zu gering.
- Es fehlen Vorbereitungs- und Büroräume für die ehrenamtlichen Ausbilder.
- Das Ausbildungszentrum dient letztlich der theoretischen Ausbildung. Für praktische Übungen/Ausbildungen fehlen ein Übungsgelände und entsprechende Szenarienräume wie z. B. nachgestellte Wohnungen, Geschäftsräume und Krankenzimmer.
Zu Frage 2:
Die leerstehenden Etagen können aus bauordnungsrechtlichen Gründen (u. a. unzureichende Deckenqualitäten) nicht genutzt werden.
