Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-12312-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der vergünstigten Hansefit-Tarife auch für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Beantwortung
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11.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 22.11.2019 [19-12312] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Die Mitgliederzahl der Freiwilligen Feuerwehr in Braunschweig beträgt mit Stand 25.11.2019:
Altersabteilung 364
Einsatzabteilung 1215
Einsatzreserveabteilung 48
Jugendfeuerwehr 443
Kinderfeuerwehr 398
Feuerwehrmusik 49
Zu Frage 2:
Exakt vergleichbare Freizeitaktivitäten wie das Programm „Hansefit“ gibt es für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Braunschweig derzeit nicht. Die Kameradinnen und Kameraden können bislang das Sportbad Heidberg sowie in den Sommermonaten das Raffteichbad kostenfrei nutzen.
Zu Frage 3:
Nach den zurzeit bestehenden Vertragskonditionen können nur die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Firmenfitness-Programm mit Hansefit teilnehmen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tochtergesellschaften können dieses Angebot nicht nutzen. Mit Beendigung der Beschäftigung (z.B. Kündigung, Ruhestand) endet gleichzeitig auch die Möglichkeit der Teilnahme.
Eine Ausweitung des Angebots auf die Freiwilligen Feuerwehren hätte zwangsläufig auch eine Änderung der vertraglichen Konditionen bzw. den Abschluss eines gesonderten Vertrags zur Folge.
Hinsichtlich der daraus resultierenden Kosten und der Teilnehmerquote können nur Schätzungen auf Grundlage der städtischen Gegebenheiten erfolgen. Bei einem möglichen Teilnehmerkreis von ca. 1.300 Personen und einer tatsächlichen Teilnehmerzahl von ca. 250 Personen würde eine zusätzliche Ausgabenbelastung des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 39.000€/jährlich entstehen.
