Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 19-12357-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion P² im Rat der Stadt vom 29. November 2019 (DS 19-12357) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Gemäß § 2 (Sauberkeit) der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig vom 20. Juni 2017 ist das Bekleben, Bemalen, Beschreiben, Beschmieren und Besprühen von Gebäuden, Denkmälern, Mauern, Einfriedungen, Toren, Straßen, Brücken, Bänken, Verteilerschränken, Brunnen, Bäumen, Leitungsmasten, Abfall- und Wertstoffbehältern, Fahrgastwartehäuschen, Blumenkästen, Spielgeräten, Hinweisschildern und dergleichen verboten.

 

Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Es gibt in Braunschweig eine legale Graffitifläche im öffentlichen Raum. Diese befindet sich an der Brücke Münchenstraße. Die Fläche war durch ein Schild gekennzeichnet. Dieses wurde übersprüht. Die Fläche ist aber allgemein als legale Graffitiwand bekannt. Weitere legale Graffitiflächen im öffentlichen Raum gibt es nicht.

 

Zu Frage 2:

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Die Kosten für den Austausch der Beschilderung sind geringfügig.

 

Zu Frage 3:

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

In den Online-Karten der Stadt Braunschweig sind dementsprechend keine Flächen vermerkt.

 

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