Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 19-10827-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Heckenschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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22.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 09.05.2019 (DS 19-10827) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung:
Aus der Anfrage ist nicht ersichtlich, ob hier auf Schnittmaßnahmen auf städtischen Grundstücken, die vom Fachbereich Stadtgrün und Sport durchgeführt worden sind, Bezug genommen wird. Die Ortsangabe „im Norden Braunschweigs“ ist hierfür zu ungenau.
Unterstellt, es würde sich um Schnittmaßnahmen an Weiden, die sich auf städtischen Flächen befinden, die vom Fachbereich Stadtgrün und Sport unterhalten werden, handeln, wäre wie folgt Stellung zu nehmen:
Intensive Rückschnittmaßnahmen an Gehölzen wie bspw. Weiden, die über den sogenannten Jahrestriebzuwachs hinausgehen und aus Gründen der Verkehrssicherheit, zur Verjüngung der Gehölze oder für eine fachgerechte Kopfweidenpflege erforderlich werden, dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs.5 BNatSchG) nur im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis 28.02. des Folgejahres durchgeführt werden.
Insofern ist bei bestimmten Schnittmaßnahmen ein späterer Gehölzschnitttermin als Ende Februar nicht möglich.
Vor Beginn des oben genannten Zeitkorridors haben viele Gehölzarten wie z. B. Weidenarten ihre Blütenknospen für das kommende Jahr bereits angelegt, sodass einmalige Verluste an Blütenknospen in solchen Fällen unvermeidbar sind.
