Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-12171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Bushaltestelle „Pappelallee“ wird in Fahrtrichtung Norden niederflurgerecht sowie barrierefrei ausgebaut.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Erneuerung von Haltestellen um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

Die Bushaltestelle „Pappelallee“ liegt im Stadtteil Bienrode an der gleichnamigen Straße Pappelallee. Sie wird stadtauswärts von den Buslinien 424 und 464 angefahren und dabei von rund 34 Ein- und Aussteigern gemäß Zählungen von 2017 genutzt.

 

Die vorhandene Haltestelle besteht lediglich aus einem Haltestellenschild, der Ein- und Ausstieg findet ebenerdig auf den Seitenraum statt. Dieser Seitenraum ist stark beschädigt und kann in absehbarer Zukunft nicht mehr nur durch Ausbesserungsarbeiten verkehrssicher hergestellt werden, ein Ausbau der Bushaltestelle ist notwendig.

 

Maßnahme

Die Bushaltestelle wird in der bestehenden Lage barrierefrei gestaltet und mit einem Kasseler Bord von 18 cm Höhe sowie mit taktilen Leitstreifen und Aufmerksamkeitsfeldern versehen. Der Wartebereich besitzt an der engsten Stelle eine Breite von 2,40 m und am nördlichen Ende der Haltestelle eine Breite von 3,20 m. Ein Wetterschutz ist aufgrund der geringen Einsteigerzahlen nicht vorgesehen.

 

Der Radverkehr wird weiterhin auf der Fahrbahn geführt. An der Haltestelle werden im Rahmen des Umbaus drei Fahrradständer angeordnet.


 

Finanzierung

Die Ausbaukosten für den Umbau der Bushaltestelle werden auf ca. 25.000 € geschätzt. Der niederflurgerechte Umbau der Bushaltestelle soll im Jahr 2021 realisiert werden.

 

Das Land Niedersachsen fördert die Grunderneuerung von Verkehrsanlagen des straßengebundenen ÖPNV. Aus diesem Programm können Zuwendungen mit einer Förderhöhe von bis zu 75 % der förderfähigen Kosten abgerufen werden. Zusätzlich wird eine Förderung beim Regionalverband Braunschweig in Höhe von weiteren 12,5 % beantragt. Es ist geplant, die Sanierung der Haltestelle für das Förderprogramm 2021 anzumelden. Der abzüglich dieser Zuwendungen verbleibende Eigenanteil wird durch die Stadt Braunschweig getragen.

 

Im Haushaltplan 2019/IP 2018-2022 sind für das Haushaltsjahr 2021 im Projekt „5S660067 Bushaltestellen/Umgestaltung“ 600.000 € eingeplant.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise