Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 19-12452
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan "Erfurtplatz/Thüringenplatz", ME 68 Stadtgebiet zwischen Sachsendamm, A 36, Eisenachweg und Wittenbergstraße Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Anhörung
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03.02.2020
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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05.02.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Der Verwaltungsausschuss hat am 29. November 2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Erfurtplatz/Thüringenplatz“, ME 68, gefasst.
Der Bebauungsplan ME 68 soll die Ziele des Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten umsetzen, welches der Rat im Jahr 2012 beschlossen hat. Anlass der Planung war im Jahr 2016 ein Bauantrag für ein Wettbüro auf dem Grundstück Weimarstraße 10. Im Jahr 2019 wurde für das gleiche Grundstück ein Antrag auf eine Spielhalle gestellt. Beide Nutzungen wären planungsrechtlich zulässig gewesen. Die Ansiedlung hätte jedoch dem Vergnügungsstättenkonzept widersprochen. Deshalb wird das Planungsrecht entsprechend geändert.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und sonstiger Stellen
Das Planverfahren wird unter Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde abgesehen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen wurde in der Zeit vom 13. November 2019 bis 16. Dezember 2019 durchgeführt.
Mit Schreiben vom 27. November 2019 merkt die IHK an, dass die Ansiedlungsmöglichkeiten für die Betreiber von Spielhallen und Wettbüros stark beschnitten werden. Die Einordnung des Stadtteilzentrums „Heidberg/Erfurtplatz“ als sensibler Bereich wird von der IHK jedoch mitgetragen. Daher hält die IHK die Vermeidung von Trading-Down-Effekten hier für zweckdienlich. Insgesamt sollen in Braunschweig ausreichende Flächen für derartige Nutzungen bereitgestellt werden.
Mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr daraufhin, dass die Bauverbotszone zu berücksichtigen ist. Ferner bittet sie um ergänzende Hinweise für Werbeanlagen an Autobahnen.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit
einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufgrund der Anwendung der Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 (1) BauGB abgesehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird auf Grundlage von § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Erfurtplatz / Thüringenplatz“, ME 68.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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751,9 kB
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39,5 kB
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1.001,6 kB
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925,3 kB
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1,3 MB
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1,2 MB
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9
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485,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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469,4 kB
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