Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-12454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Glogaustraße-Süd“, ME 69, beschlossen.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
 

Planungsziel und Planungsanlass

 

Der Ortsteil Melverode gehört zu den bevorzugten Wohnstandorten in Braunschweig. Mit seinem vielfältigen Wohnungsspektrum werden die unterschiedlichsten Zielgruppen erreicht. Durch seine Lage am Südsee und am Springbach, die Bezirkssportanlage und die Kleingartenanlage Ibenkamp bietet er zahlreiche Möglichkeiten der Erholung und Freizeitgestaltung. Die Erschließung für Kfz-Verkehr ist durch die zweifache Anbindung an die A 36 sowie die Leipziger Straße und den Schlesiendamm optimal. Die Stadtbahn bietet einen ausgesprochen zügigen Anschluss an den Bahnhof und die Innenstadt sowie den Braunschweiger Norden mit seinen Arbeitsplätzen in den Gewerbegebieten. Für den Fuß- und Fahrradverkehr sind gute Anbindungen an die angrenzenden Stadtteile und die Innenstadt vorhanden. Der Ortsteil verfügt auch über eine Grundschule. Die Grundversorgung in Bezug auf Güter des täglichen Bedarfs ist in Melverode selbst gesichert. Der darüber hinausgehende Bedarf kann im benachbarten Ortsteil Heidberg gedeckt werden. Hier befinden sich auch zusätzliche wichtige Angebote wie Schwimmbad, weiterführende Schule, Arztpraxen und ähnliches. Mit den Gewerbeflächen an der Alten Leipziger Straße und dem Herzogin-Elisabeth-Hospital werden in unmittelbarer Nähe zu den Wohnbereichen Arbeitsplätze angeboten.

 

Ausgehend von der alten Dorflage im Bereich Kirchplatz sind seit den 1950er bis Ende der 1980er Jahre mehrere Wohngebiete in Melverode entstanden. Seit den 1990er Jahren hat hier jedoch keine nennenswerte Entwicklung mehr stattgefunden. Der Grund lag darin, dass bisher keine freien Flächen zur Verfügung standen.

 

Im Sinne des vom Rat beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK 2030) mit dem wichtigen Leitziel „Die Stadt kompakt weiterbauen“ besteht jedoch das Ziel, die Ortsteilentwicklung von Melverode voranzutreiben, um die beschriebenen günstigen Standortfaktoren für die Schaffung von dringend benötigten Wohnungen auszunutzen.

 

Aktuell soll eine Neu- und Umstrukturierung der Sportanlage Melverode erfolgen.

Die Einzelheiten dieser Planung werden in einer separaten Beschlussvorlage (Ds. 20-12532) für die gleiche Sitzung des Stadtbezirksrats 212 Heidberg-Melverode und für den gemäß § 6  lfd. Nr. 5 Hauptsatzung für die abschließende Beschlussfassung zuständigen Sportausschuss in dessen Sitzung am 6. Februar 2020 dargestellt und dort beraten. Im Zuge dieser Planungen für die Sportanlage wurde festgestellt, dass durch eine geschickte und kompakte Anordnung der Sport- und Freizeitangebote Flächen für die Entwicklung eines Wohngebietes bereitgestellt werden können. Dieses für Melverode einzige Potential soll ausgeschöpft werden.

 

Die konkrete städtebauliche Planung wird im Rahmen des öffentlichen Bebauungsplanverfahrens erarbeitet und zur Diskussion gestellt. Dabei sind auch die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, die sich aus der Sportanlage ergeben (z.B. Abstände, Lärmschutzanlagen) zu berücksichtigen und in die Planung zu integrieren.

 

Empfehlung

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Glogaustraße-Süd“, ME 69.

 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise