Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 20-12480
Grunddaten
- Betreff:
-
"Baden Verboten" Schilder am Bienroder Kiesteich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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22.01.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bienroder Teich wird durch diverse Maßnahmen für Freizeit- und Erholungsaktivitäten durch die Stadtverwaltung um- und ausgebaut.
Der Bezirksrat 112 hatte dem vorgelegten Konzept zugestimmt. Zwischenzeitig wurden die Schilder „Baden verboten“ aufgestellt. Diese Schilder gehen über ein gebotenes Maß weit hinaus.
Der Teich ist im nördlichen Bereich im Besitz des Klubs Braunschweiger Fischer, für den „Restsee“ ist ein Angelverein Pächter. Der Uferbereich steht der Öffentlichkeit als Spazierweg zur Verfügung.
Die geplanten Ausbaumaßnahmen beziehen sich im wesentlichen auf den südlichen Teil des Teiches. In ihm wird seit Jahren gebadet, obwohl gewisse Risiken durch mögliche Beton- und Stahlreste, die sich unter Wasser befinden können, vorhanden sind.
Der Teich ist nicht als Badeteich klassifiziert, eine Badeaufsicht hat nie stattgefunden. Auch sind keine Badestege und –inseln, Sprungbretter oder Wasserrutschen installiert. Damit sind die Erfordernisse gemäß des Urteils des BGH vom 23.11.2017 zum Zeichen III ZR 60/16, die eine Haftung der Stadt bei Badeunfällen auslösen könnten, nicht gegeben.
Es ist deshalb ausreichend, Schilder mit dem Text „Baden auf eigene Gefahr“ aufzustellen, die allerdings mehrsprachig gestaltet werden sollen.
gez.
Gerhard Masurek Peter Chmielnik
B90/Grüne SPD
