Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 19-11874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. r die Gruppen an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr wird für die Ferienbetreuung und Materialaufwendungen eine Kostenpauschale von 50,00 € bzw. 100,00 € pro Kind und Monat erhoben.

 

  1. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

  1. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

  1. Die Änderungen treten zum 1. August 2020 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Stadtverwaltung Braunschweig hat ein umfassender Haushaltsoptimierungs- und Verwaltungsmodernisierungsprozess begonnen. Ziel ist es, den Haushalt gemäß Ratsauftrag vom Dezember 2018 bzw. April 2019 bis spätestens 2026 nachhaltig ausgeglichen zu gestalten und die Stadtverwaltung noch effektiver und effizienter aufzustellen. Die Ergebnisse dieses systematisch angelegten Prozesses werden in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt. Weil sich im Haushaltsaufstellungsverfahren 2020 eine deutliche Verschlechterung gegenüber der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung abzeichnete, sind bereits Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung im Rahmen dieser Planung berücksichtigt worden. Die Ratsfraktionen sind über den Haushaltsentwurf 2020 am 20. September 2019 informiert worden. Die durch die Verwaltung bereits im Haushaltsentwurf 2020 vorgesehenen Veränderungen zur Haushaltsentlastung in den Teilhaushalten wurden anschließend mitgeteilt.

 

Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Einnahmen aus der Schulkindbetreuung zu steigern.

 

Die monatliche Kostenpauschale für die KoGS-Gruppen bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr beträgt seit 2007 unverändert 15,00 € bzw. 30,00 €. Aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen ist eine Anpassung auf 50,00 € bzw. 100,00 € pro Monat sachgerecht. Eine Betreuung bis 15:00 Uhr bleibt weiterhin kostenfrei.

 

Aus Gleichbehandlungsgründen werden die pauschalierten einkommensunabhängigen Entgelte für alle Betreuungsformen der Schulkindbetreuung gleichermaßen erhöht und gelten somit auch für die Betreuung in Kindertagesstätten (sogenannte Horte), in Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung und in der Kindertagespflege (KTP). Hier bleibt eine zweistündige Betreuung weiterhin kostenfrei, die Kosten für eine dreistündige Betreuung betragen 50,00 €, für eine vierstündige Betreuung dementsprechend 100,00 € pro Monat. Jede weitere Betreuungsstunde wird mit 50,00 € monatlich festgesetzt

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der geplanten Entgelterhöhung beläuft sich die geschätzte Einnahmeerhöhung / Absenkung der Förderung für 2020 anteilig auf ca. 300.000 €. Ab 2021 erhöht sich dieser Betrag auf ca. 720.000 € p. a. Im Haushaltsentwurf 2020 sind diese Beträge bereits berücksichtigt.

 

 

 

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