Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 19-12307
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachhaltigkeitssatzung für Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- FDP-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.01.2020
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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18.02.2020
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, einen Entwurf für eine Nachhaltigkeitssatzung für Braunschweig unter Zuhilfenahme der Erfahrungen anderer Kommunen zu erarbeiten und dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorzulegen. Der Rat der Stadt soll dabei über die ersten Erkenntnisse der Verwaltung zeitnah unterrichtet werden und so in die Erstellung einer solchen Satzung eingebunden werden.
Sachverhalt
Begründung:
Wer Jahr für Jahr auf die finanziellen Reserven der Stadt zurückgreifen muss, um die laufenden Kosten zu decken, handelt nicht im Sinne der Generationengerechtigkeit. Vielmehr wird auf Kosten der nachfolgenden Generationen gewirtschaftet und gelebt. Und langfristig führt diese Politik immer in die Sackgasse: Kommunale Handlungsunfähigkeit und harte Einschnitte im Finanzbereich sind das vorhersagbare Ende jeder Schuldenpolitik.
Eine Nachhaltigkeitssatzung, die strengere Regeln enthält, als es die entsprechenden Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht vorsehen, kann die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit Braunschweigs bewahren. Sie bietet die Chance, die gute finanzielle Ausgangsposition der Stadt Braunschweig zu erhalten und ungewollt harte Konsolidierungsmaßnahmen in der Zukunft zu vermeiden. Das Ziel soll es sein, spätestens zum Haushaltsplan 2021 eine gültige Satzung in Braunschweig etabliert zu haben.
Es gibt aktuell 18 Kommunen (bspw. Mannheim, Düsseldorf, Jena oder Dresden) in Deutschland, die eine solche Satzung beschlossen haben. Auf deren Erfahrung ließe sich bei der Erstellung der Nachhaltigkeitssatzung zurückgreifen. Dabei sollen von der Verwaltung die Inhalte der verschiedenen Satzungen aufgearbeitet und dargestellt werden, so dass eine für Braunschweig passende Satzung daraus entstehen kann, die idealerweise mit breiter politischer Mehrheit im Rat beschlossen werden kann.
