Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 19-12374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Für die Gruppen an den Kooperativen Ganztagsgrundschulen (KoGS) bis 16:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr wird für die Ferienbetreuung und Materialaufwendungen eine Kostenpauschale von 30,00 € bzw. 60,00 € pro Kind und Monat erhoben.

 

  1. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig wird wie folgt geändert:  

Bis 15 Uhr: 0 Euro

Bis 16 Uhr: 30 Euro

Bis 17 Uhr:  60 Euro

 

  1. Die Änderung der Entgeltstaffel des Entgelttarifs für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig wird entsprechend geändert.

 

  1. BUT-Berechtigte zahlen wie bisher kein Entgelt. Auf gesonderten Antrag können Familien mit einem maßgeblichen Einkommen von weniger als 25.000 € ebenfalls von der Entgeltzahlung befreit werden. 
     
  2. Die Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Entgeltstaffel werden zur Qualitätsverbesserung in der Schulkindbetreuung, d.h. insbesondere zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Rahmen der Inklusion verwendet.
     
  3. Die Änderungen treten zum 1. August 2020 in Kraft.
     
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein mit den Einrichtungen der Schulkindbetreuung abgestimmtes Umsetzungskonzept für einen Einstieg in die Inklusion zu entwickeln, das spätestens im Jahr 2021 greift. Hierfür soll es im Frühjahr 2020 einen Workshop zur Entwicklung geben.

 

 


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine moderate Erhöhung der Elternentgelte ist vertretbar, allerdings ist der Vorschlag der Verwaltung zu hoch. Bei 100 Euro pro Monat übersteigt er die vor der Entgeltreform geleistete durchschnittliche Zahlung in der Schulkindbetreuung (Null bis 175 Euro Höchstsatz) und belastet Geringverdiener zu sehr. Für Geringverdiener sollte deshalb neben der Befreiung für BUT-Berechtigte das maßgebliche Einkommen, bis zu dem kein Beitrag erhoben wird auf 25.000 € Familieneinkommen festgelegt werden. Bis zu diesem Einkommen waren bis zur Entgeltbefreiung durch das Land auch in Braunschweig die Entgelte für Krippe und Kita kostenlos. Es soll keine generelle Einkommensüberprüfung stattfinden. Die Befreiung soll auf Vorlage der BUT-Berechtigung bzw. auf Antrag gewährt werden.

Die erhöhten Einnahmen sollten ausschließlich der Qualitätsverbesserung in der Schulkindbetreuung zugeleitet werden. Es ist dringend nötig auf die Zunahme von Kindern mit anerkanntem Förderbedarf (Inklusionskinder) an regulären Grundschulen auch in der Schulkindbetreuung am Nachmittag zu reagieren. Neben einer generellen Absenkung von Gruppengrößen pro Inklusionskind sollte hier auch eine pauschale Erhöhung von Gruppenpauschalen und die damit mögliche Finanzierung zusätzlicher Stützkräfte geprüft werden. Dieses Modell würde nicht den Abbau bestehender Plätze und damit die Einrichtung zusätzlicher Gruppen erfordern. Zudem könnte ein Modell mit Stützkräften schrittweise aufgebaut werden.

 

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